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Statusfeststellungsverfahren Sozialversicherungspflicht

Liegen bei einem Arbeitsverhältnis Unklarheiten oder Zweifel am Sozialversicherungsstatus eines Arbeitnehmers vor, besteht die Möglichkeit in einem Statusfeststellungsverfahren Sozialversicherungspflicht überprüfen zu lassen. Ein Statusfeststellungsverfahren um Sozialversicherungspflicht überprüfen zu lassen kann gemäß § 7a SGB IV auf zwei unterschiedliche Weisen durchgeführt werden:

  1. Als obligatorisches Statusfeststellungsverfahren um Sozialversicherungspflicht von Amts wegen ermitteln zu lassen
  2. Als fakultatives Anfrageverfahren, das auf Antrag einer Person durchgeführt wird

Ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren um Sozialversicherungspflicht ermitteln zu lassen findet bei bestimmten Arbeitsverhältnissen statt, sobald diese vom Arbeitgeber zur Sozialversicherung angemeldet werden. Betroffen sind Arbeitsverhältnisse mit:

  • Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Mitarbeitenden Familienangehörigen, Abkömmlingen oder Ehe- bzw. Lebenspartnern

In Statusfeststellungsverfahren Sozialversicherungspflicht auf Anfrage ermitteln lassen

In allen anderen Fällen müssen Personen, bei denen Unklarheiten am Sozialversicherungsstatus bestehen in einem Statusfeststellungsverfahren die Sozialversicherungspflicht auf Anfrage ermitteln lassen. In der Praxis treten solche Unklarheiten vor allem bei folgenden Personenkreisen auf:

  • Gesellschafter
  • Gesellschafter-Geschäftsführer, deren Beschäftigungsverhältnis vor 2005 begonnen hat
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Fremdgeschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienangehörige, Abkömmlinge oder Ehe-/Lebenspartner, wenn das Beschäftigungsverhältnis vor 2008 begründet wurde

Um durch ein Statusfeststellungsverfahren die Sozialversicherungspflicht auf Anfrage ermitteln zu lassen, müssen entweder die betroffenen Arbeitnehmer, ihre Arbeitgeber oder beide gemeinsam einen „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ stellen. Dazu steht das Formular V027 der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung. Darin müssen unabhängig davon, wer den Antrag stellt, Arbeitgeber und -nehmer bestimmte Angaben zum Arbeitsverhältnis machen.

Vorteile eines Statusfeststellungsverfahrens

Anhand dieser Angaben wird in dem Statusfeststellungsverfahren die Sozialversicherungspflicht geprüft, indem ermittelt wird, ob anhand der Angaben zum Arbeitsverhältnis eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gemäß § 7 SGB IV vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird also im Statusfeststellungsverfahren keine Sozialversicherungspflicht ermittelt, besteht für den Antragsteller die Möglichkeit, sich von der Sozialversicherungspflicht befreien zu lassen und sich privat abzusichern. Das ist für die meisten Betroffenen deutlich vorteilhafter als weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu zahlen.