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Statusfeststellungsverfahren Steuerberater

Viele Personen, die sich nicht sicher sind, welchen Sozialversicherungsstatus sie haben, suchen häufig Rat bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern. Diese können die betroffenen Personen in der Regel auch kompetent zu ihrem Sozialversicherungsstatus beraten. Im Falle der Steuerberater wird es jedoch problematisch, wenn das Statusfeststellungsverfahren vom Steuerberater auch beantragt und durchgeführt werden soll. Was im Fall eines Rechtsanwaltes kein Problem ist, kann bei einem Steuerberater zu Schwierigkeiten führen.

Keine eindeutige Rechtsgrundlage, um Statusfeststellungsverfahren von Steuerberater beantragen zu lassen

Der Grund dafür liegt darin, dass seit einigen Jahren Steuerberater auf Grundlage des Rechtsdienstleistungsgesetzes in einem gewissen Rahmen auch bestimmte Rechtsdienstleistungen und Beratung anbieten dürfen. Nach Ansicht einiger Steuerberater und Steuerberaterverbände können demnach auch in einem Statusfeststellungsverfahren Steuerberater ihre Mandanten vertreten. Vor allem die Deutsche Rentenversicherung Bund ist in diesem Punkt anderer Auffassung und akzeptiert in Statusfeststellungsverfahren Steuerberater regelmäßig nicht als Vertreter der Antragsteller.

Daher wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Gerichtsverfahren über diese Frage geführt. In den meisten Fällen teilten dabei die Gerichte die Ansicht der Deutschen Rentenversicherung Bund und wiesen entsprechende Klagen von Steuerberatern zurück. Anders als in einem Statusfeststellungsverfahren kann ein Steuerberater jedoch seinen Mandanten in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger vertreten. Außerdem sind Steuerberater in vielen Fällen auch verpflichtet ihre Mandanten auf Unklarheiten bei deren Sozialversicherungspflicht hinzuweisen und ihnen gegebenfalls ein Statusfeststellungsverfahren zu empfehlen.

Vor Statusfeststellungsverfahren Steuerberater zur Beratung heranziehen

Für die betroffenen Personen bedeutet das in der Praxis, dass sie sich im Vorfeld eines Statusfeststellungsverfahren von einem Steuerberater oder anderen Stellen beraten lassen sollten. Die Antragsstellung für ein Statusfeststellungsverfahren kann jedoch nur von einem Arbeitnehmer, seinem Arbeitgeber oder deren Rechtsanwälten und im Falle eines obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens auch durch eine Krankenkasse erfolgen.