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Statusfeststellungsverfahren Verträge

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es sinnvoll, durch ein Statusfeststellungsverfahren Verträge prüfen zu lassen. Das gilt vor allem für Arbeitsverträge und Auftragsverhältnisse mit Selbstständigen. Bei Beschäftigungsverhältnissen sollten mit einem Statusfeststellungsverfahren Verträge mit folgenden Personen überprüft werden:

  • Mitarbeitende Familienangehörige und Abkömmlinge eines Arbeitgebers
  • Gesellschaftergeschäftsführer
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • (Fremd-)Geschäftsführer

Bei Auftragsverhältnissen mit Selbstständigen sollten mit einem Statusfeststellungsverfahren Verträge insbesondere dann überprüft werden, wenn der Selbstständige vorwiegend oder sogar ausschließlich für einen Auftraggeber tätig ist.

 

Sicherheit für Vertragspartner: Mit Statusfeststellungsverfahren Verträge prüfen

Wer mit einem Statusfeststellungsverfahren Verträge mit abhängig oder selbstständig beschäftigten Personen prüfen lässt, verschafft sich selbst und den betroffenen Beschäftigten:

  • Klarheit über Beitragspflichten zur Sozialversicherung
  • Schutz vor späteren Beitragsnachforderungen durch Sozialversicherungsträger
  • Rechtssicherheit zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Sozialversicherungspflicht
  • Voraussetzung zur privaten Absicherung bei Sozialversicherungsfreiheit

Insbesondere der Schutz vor Beitragsnachforderungen durch die Sozialversicherungsträger stellt einen sehr großen Vorteil von Statusfeststellungsverfahren für Verträge dar. Davon sind grundsätzlich Arbeit-/Auftraggeber und Arbeit-/Auftragnehmer gleichermaßen betroffen.

Stellt sich nämlich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass für ein Beschäftigungsverhältnis Sozialversicherungspflicht besteht oder bestanden hat, aber keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden, werden diese Beiträge nachgefordert. Je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses kann es sich dabei um große Summen handeln, die sowohl der Arbeit-/Auftragnehmer als auch der Arbeit-/Auftraggeber in einem solchen Fall nachzahlen müssen.

 

Wer kann mit einem Statusfeststellungsverfahren Verträge prüfen lassen?

Sowohl Arbeit-/Auftragnehmer als auch Arbeit-/Auftraggeber können mit einem Statusfeststellungsverfahren Verträge prüfen lassen. Abhängig Beschäftigte sollten dies machen lassen, wenn sie Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus haben. Selbstständige sollten mit einem Statusfeststellungsverfahren Verträge prüfen lassen, wenn der Verdacht der Scheinselbstständigkeit vorliegt. Das ist vor allem immer dann der Fall, wenn ein Selbstständiger:

  • Ausschließlich oder überwiegend für einen einzigen Auftraggeber tätig ist
  • Aufgaben in einem Unternehmen übernimmt, für die der Auftraggeber gleichzeitig auch abhängig beschäftigte Arbeitnehmer angestellt hat
  • Weisungsgebunden ist
  • In das Unternehmen eingebunden ist
  • Über Art, Ort, Umfang und Zeit seiner Arbeit nicht frei verfügen kann

Vom Verdacht der Scheinselbstständigkeit sind vor allem folgende Selbstständige besonders oft betroffen:

  • Existenzgründer
  • Einzelunternehmer

Sie sollten daher bei Unklarheiten in jedem Fall mit einem Statusfeststellungsverfahren Verträge prüfen lassen.