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Urteil: BSG bestätigt Sozialversicherungspflicht bei Insolvenz

04. Oktober, 2016

Wie das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschied, besteht auch im Falle einer Insolvenz Sozialversicherungs- und damit Beitragspflicht für Mitarbeiter des insolventen Unternehmens. Geklagt hatte ein Insolvenzverwalter. Er war der Auffassung gewesen, Sozialversicherungsbeiträge der gekündigten Mitarbeiter nicht mehr zahlen zu müssen. Das sah die Deutsche Rentenversicherung Bund anders. Das Gericht gab ihrer Auffassung recht. Der Insolvenzverwalter muss Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 90.000 Euro nachzahlen.


Sozialversicherungsbeiträge auch nach Kündigung

In dem vorliegenden Fall hatte der Insolvenzverwalter die Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens entlassen müssen. Mit der Kündigung wurden die Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt. Der Insolvenzverwalter war daraufhin der Auffassung für die betreffenden Mitarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen zu müssen.

Diese waren schließlich von der Arbeit freigestellt. Das sah die Deutsche Rentenversicherung anders und forderte die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 90.000 Euro nach. Der Verwalter war jedoch in diesem Fall der Auffassung, dass die Nachforderung der Rentenversicherung im Rahmen des insolvenzrechtlichen Vollstreckungsverbotes nicht zulässig sei.

Es kam zum Rechtsstreit an dessen Ende das Bundessozialgericht die Auffassung der Rentenversicherung teilte. Die Begründung: Auch nach der Kündigung bestand das Arbeitsverhältnis bis zum Inkrafttreten der Kündigung weiter. Die Freistellung der Mitarbeiter von ihrer Beschäftigung hatte hierauf keinen Einfluss. Die Sozialversicherungsbeiträge wiederum beziehen sich ausschließlich auf das Beschäftigungsverhältnis, nicht auf die tatsächlich geleistete Arbeit.


Beraten lassen

Wie in allen anderen Lebenslagen empfiehlt es sich auch bei einer Insolvenz grundsätzlich eine umfassende Beratung zur Sozialversicherungspflicht in Anspruch zu nehmen. Unklarheiten lassen sich frühzeitig vermeiden und Probleme treten gar nicht erst auf.