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Vereinfachte Meldung zur Sozialversicherung für Haushaltshilfen

12. Mai, 2016

Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, ist verpflichtet, die Beschäftigung zu melden und pauschale Abgaben zahlen. Auch bei geringfügiger Beschäftigung. Ein vereinfachtes Verfahren der Minijob-Zentrale ermöglicht dies auf unkomplizierte Weise.


Haushaltsscheck für Haushaltshilfen

Haushaltsscheck nennt sich die besondere Form der Meldung von Minijobs für Haushaltshilfen in Privathaushalten. Dabei handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Arbeitgeber eine im Haushalt beschäftigte Person unkompliziert anmelden können. Das Formular gilt für Personen, die haushaltsnahe Tätigkeiten ausüben, die sonst üblicherweise von Mitgliedern des Haushalts ausgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Putzarbeiten
  • Gartenpflege
  • Essenszubereitung
  • Betreuung, Pflege und Versorgung von Kindern sowie pflegebedürftigen oder alten Personen

Um einen Minijob handelt es sich bei den Tätigkeiten, wenn der Verdienst maximal 450 Euro pro Monat beträgt. Eine Beschäftigung von Haushaltsmitgliedern wie zum Beispiel dem Ehepartner kommt nicht in Frage. Gegen eine Beschäftigung von Familienmitgliedern, die nicht im Haushalt leben, spricht hingegen nichts.


Meldung über Minijob-Zentrale

Die Meldung im Rahmen des Haushaltsschecks erfolgt über die Minijob-Zentrale. Neben persönlichen Angaben zu Arbeitgeber und -nehmer, Art, Umfang und Bezahlung der Beschäftigung muss der Arbeitgeber noch seine Bankverbindung angeben. Die Antragstellung ist auch online möglich. Ist der Antrag gestellt, übernimmt die Minijob-Zentrale die sonst erforderlichen Pflichten des Arbeitgebers. So zum Beispiel:

  • Meldung der Haushaltshilfe zur Unfall- und Rentenversicherung
  • Berechnung der Abgaben
  • Einzug der fälligen Abgaben jeweils für ein halbes Jahr
  • Bescheinigung für das Finanzamt

Die tatsächlich zu zahlende Abgabenpauschale in Höhe von 14,9 % des tatsächlichen Entgeltes, das die Haushaltshilfe erhält, zieht die Minijobzentrale vom Arbeitgeber ein. Für den Arbeitnehmer fällt ein Eigenanteil zu den Beiträgen zur Rentenversicherung in Höhe von 13,7 % des Arbeitsentgeltes an. Von den Rentenversicherungsbeiträgen können sich Minijobber befreien lassen.


Schwarzarbeit vorbeugen und Steuern sparen

Für Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, hat das vereinfachte Meldeverfahren viele Vorteile. Der bürokratische Aufwand ist minimal und ermöglicht eine korrekte Abführung der pauschalen Sozialversicherungsabgaben. Wer das nicht tut, handelt ordnungswidrig und muss mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro wegen Schwarzarbeit rechnen. Im Falle eines Arbeitsunfalls, was statistisch sehr wahrscheinlich ist, muss der Arbeitgeber außerdem für die damit verbundenen Kosten aufkommen. Umfangreiche Steuervorteile, die der Arbeitgeber geltend machen kann, übersteigen die Höhe der Abgaben deutlich.