Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Was ist eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung?

Unter einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung versteht man die Überprüfung des Sozialversicherungsstatus. Also, ob eine Person sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung findet daher immer anhand eines Beschäftigungsverhältnisses statt. Dabei kommen grundsätzlich zwei verschiedene Formen der Beschäftigung in Frage:

  1. abhängiges Anstellungsverhältnis
  2. selbstständige Tätigkeit

Eine weitere Sonderform der Beschäftigung kommt im Falle von Familienmitgliedern vor, die in einem Familienunternehmen mitarbeiten. In ihrem Fall kann die Beschäftigung zusätzlich zu den beiden genannten Beschäftigungsformen als familienhafte Mitarbeit stattfinden. Sie ist genauso wie ein selbstständige Tätigkeit im Normalfall sozialversicherungsfrei. Im Gegensatz dazu ist ein abhängiges Anstellungsverhältnis in der Regel sozialversicherungspflichtig.

Beseitigt Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus

In der überwiegenden Mehrheit ist bei einem Arbeitsverhältnis klar, welcher Sozialversicherungsstatus für das Arbeitsverhältnis gilt, sodass keine zusätzliche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vorgenommen werden muss. Anders verhält es sich jedoch, wenn bei einem Arbeitsverhältnis nur schwer zu erkennen ist, welcher Sozialversicherungsstatus vorliegt. In diesem Fall ermöglicht eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eine korrekte Einstufung des Arbeitsverhältnisses. Auf diese Weise lässt sich durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung klären, ob für die betreffende Person Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen oder nicht.

Ist es nötig, den Sozialversicherungsstatus eines Arbeitnehmers prüfen zu lassen, geschieht dies in Form eines Statusfeststellungsverfahrens der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dieses Verfahren basiert auf § 7a SGB IV und prüft, ob ein bestimmtes Arbeitsverhältnis anhand der Kriterien aus § 7 SGB IV als abhängige oder selbstständige Beschäftigung einzustufen ist.

Wichtige Kriterien bei einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung sind unter anderem:

  • Möglichkeiten zur freien Bestimmung der eigenen Arbeitszeiten
  • Form der Weisungsbindung
  • Art der Bezahlung
  • Eingliederung in die Arbeitsorganisation
  • Gültigkeit des Selbstkontrahierungsverbots gemäß § 181 BGB
  • Vorliegen und Art einer Gesellschafter-Beteiligung
  • Befugnisse zur rechtlichen Vertretung des Unternehmens nach außen
  • Übernahme finanzieller Risiken und unternehmerischen Risikos

Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit

Abhängig davon, ob und wie die genannten Kriterien erfüllt werden, wird in einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung Sozialversicherungspflicht oder -freiheit festgelegt. Zur Ermittlung von Selbstständigkeit und damit Sozialversicherungsfreiheit müssen bei einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Arbeitszeiten können genauso wie Art, Ort und Umfang der Arbeit frei bestimmt werden
  • Es besteht keine Weisungsbindung
  • Die Bezahlung erfolgt in Abhängigkeit vom Unternehmensgewinn
  • Es liegt eine Befreiung von § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) vor
  • Der Arbeitnehmer verfügt über die notwendigen Befugnisse um das Unternehmen eigenständig rechtlich nach außen vertreten zu können

Diese Kriterien einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung betreffen in erster Linie die Form und die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses. Ein weiterer wichtiger Faktor zur Ermittlung einer selbstständigen Tätigkeit ist das Vorliegen und die Form einer Gesellschafter-Beteiligung an einem Unternehmen. Liegt eine Beteiligung vor und ermöglicht diese umfangreiche Mitbestimmungsmöglichkeiten an den Geschicken des Unternehmens wird in einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung regelmäßig Selbstständigkeit wegen Mitunternehmertums und damit Sozialversicherungsfreiheit festgelegt.

Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung stellt in jedem Fall eine individuelle Einzelfallprüfung dar, bei der immer auch verschiedene persönliche Faktoren des Antragstellers berücksichtigt werden. Das können zum Beispiel weitere Arbeitsverhältnisse oder selbstständige Tätigkeiten sein. Derartige Faktoren können bei einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zu Ergebnissen führen, die vom Normalfall abweichen. Aus diesem Grund ist es ratsam, vor einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung umfassende und kompetente Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen.

 

Wie funktioniert eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung?

Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in Form eines Statusfeststellungsverfahren kann gemäß § 7a SGB IV auf zwei unterschiedliche Weisen durchgeführt werden:

  1. Als Anfrageverfahren (oft auch als fakultatives Statusfeststellungsverfahren bezeichnet)
  2. Als obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Diese beiden Formen der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheiden sich nur darin, dass das fakultative Statusfeststellungsverfahren auf Antrag eines Arbeitnehmers oder eines Arbeitgebers durchgeführt wird. Im Gegensatz dazu findet ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren automatisch statt, sobald bestimmte Voraussetzung erfüllt werden.

Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in Form eines obligatorischen Statusfeststellungsverfahren wird für zwei bestimmte Personenkreise durchgeführt:

  1. Mitarbeitende Familienangehörige, Ehe- oder Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers
  2. Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei diesen Personen findet eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung statt, sobald ein Arbeitgeber eine DEÜV-Anmeldung für ein entsprechendes Arbeitsverhältnis vornimmt. Der Arbeitgeber erhält in diesem Fall nach der Anmeldung des Arbeitsverhältnisses von der Krankenkasse einen Formular zugeschickt. In diesem Formular muss er umfangreiche Angaben zur Art und Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses machen aber auch zu seinem Unternehmen und dem Arbeitnehmer. Mit diesen Angaben beantragt die Krankenkasse bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Je nachdem, ob in der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung Sozialversicherungspflicht oder -freiheit ermittelt wird, müssen dann für das Arbeitsverhältnis Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Rechtssicherheit durch obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren hat für die betroffenen Arbeitnehmer wie auch für die Arbeitgeber den Vorteil, dass direkt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses durch die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Sozialversicherungsstatus verbindlich und rechtssicher geprüft wird. Ohne eine solche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung könnte es ansonsten zu unangenehmen Konsequenzen kommen, wenn eigenmächtig von einem nicht zutreffenden Sozialversicherungsstatus ausgegangen wird.

Die mit einer obligatorischen sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung verbundene Rechtssicherheit besteht allerdings erst seit einigen Jahren. Für Gesellschafter-Geschäftsführer findet eine automatische sozialversicherungsrechtliche Beurteilung erst seit 01. Januar 2005 statt. Für Arbeitsverhältnisse mit mitarbeitenden Familienangehörigen, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Abkömmlingen des Arbeitgebers wurde eine obligatorische Überprüfung erst zum 01. Januar 2008 eingeführt. In beiden Fällen gilt die obligatorische sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nur für Arbeitsverhältnisse, die nach den genannten Terminen geschlossen wurden. Für Arbeitsverhältnisse, die vor den genannten Zeitpunkten geschlossen wurden, findet und fand keine automatische sozialversicherungsrechtliche Beurteilung statt.

Fakultatives Anfrageverfahren

Die betroffenen Personen haben aber wie jede andere Person auch die Möglichkeit, ein fakultatives Statusfeststellungsverfahren oder auch Anfrageverfahren zu beantragen. Auf ein solches Verfahren hat gemäß § 7a SGB IV nämlich jede Person einen Anspruch deren Sozialversicherungsstatus in der Vergangenheit noch nicht geprüft wurde und für die auch noch kein Verfahren von Amts wegen, z. B. von der Krankenkasse eingeleitet worden ist.

Die Antragstellung für eine fakultative sozialversicherungsrechtliche Beurteilung läuft ähnlich ab wie bei einem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren. Mit dem Unterschied, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Angaben zum Arbeitsverhältnis machen müssen. Der Antrag kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gestellt werden und wird direkt bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht. Für diesen „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ steht das Formular V027 als Vordruck der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung. In dem Formular muss angegeben werden, welcher sozialversicherungsrechtliche Status überprüft werden soll.

Anhand der Angaben im Antragsformular nimmt die Clearingstelle eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vor. Dabei überprüft sie, ob das Arbeitsverhältnis die notwendigen Kriterien für den zu prüfenden Status erfüllt. Ist dies nicht der Fall, teilt sie das dem Antragsteller im Laufe des Verfahrens mit. Dieser hat dann die Möglichkeit, zu den betreffenden Punkten Stellung zu nehmen. Anschließend findet eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der neuen Angaben statt. In jedem Fall endet eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung damit, dass der Antragsteller einen Bescheid erhält. Darin wird ihm mitgeteilt, ob der fragliche Sozialversicherungsstatus gültig ist, oder ob die notwendigen Kriterien nicht erfüllt werden und welcher Status in diesem Fall gilt.

Gegen den Bescheid einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung können sowohl Widerspruch als auch Klage vor einem Sozialgericht eingereicht werden. Beide Verfahren haben aufschiebende Wirkung. Das heißt, eventuell fällige Sozialversicherungsbeiträge müssen erst gezahlt werden, wenn der Status endgültig und rechtswirksam festgelegt wurde. Um gar nicht erst Rechtsmittel einlegen zu müssen, sollte vor Beantragung einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung immer eine Beratung in Anspruch genommen werden. Sollten Rechtsmittel erforderlich werden, empfiehlt sich außerdem ein Rechtsbeistand, wenngleich dieser nicht zwingend erforderlich ist.

Welche Vorteile bietet eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung?

Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bietet in den meisten Fällen einen eindeutigen Vorteil: Sie ermöglicht eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Durch die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ist ein Wechsel in eine private Absicherung möglich. Für die meisten Betroffenen, die zu den Personen gehörten, deren Sozialversicherungsstatus nicht einfach zu erkennen ist, stellt das häufig einen großen Vorteil dar.

Unklarheiten am Sozialversicherungsstatus treten besonders häufig auf bei:

  • Gesellschafter-Geschäftsführern
  • mitarbeitenden Gesellschaftern
  • mitarbeitenden Familienangehörigen, Ehe- und Lebenspartnern sowie Abkömmlingen des Arbeitgebers
  • Vorständen von Aktiengesellschaften
  • Fremd-Geschäftsführern

Betroffenen aus diesen Personenkreisen ist gemeinsam, dass sie in der Regel durchschnittlich über ein vergleichsweise hohes Einkommen verfügen und dementsprechend im Falle einer Sozialversicherungspflicht auch hohe Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen müssen. Im Gegenzug erhalten sie im Bedarfsfall jedoch zum Beispiel bei der Krankenversicherung lediglich die gleichen Standardleistungen wie jeder andere Versicherte auch.

Vorteile durch private Absicherung

Die Feststellung der Sozialversicherungsfreiheit durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ermöglicht den Betroffenen, sich privat abzusichern. Im Vergleich zu den Sozialversicherungsbeiträgen können sie dabei häufig viel Geld sparen oder bei gleicher Beitragszahlung deutlich bessere Leistungen in Anspruch nehmen. Das liegt vor allem daran, dass bei privaten Versicherungen Beiträge nur für tatsächlich abgesicherte Risiken und vertraglich vereinbarte Leistungen gezahlt werden müssen. Weitere Vorteile sind außerdem:

  • Versicherungsverträge können frei vereinbart werden und lassen sich so an die persönliche Lebenssituation anpassen
  • Leistungen sind klar definiert und vertraglich garantiert
  • Risiken können individuell abgesichert werden
  • Als gewinnorientierte Unternehmen arbeiten private Versicherungen deutlich wirtschaftlicher als gesetzliche Sozialversicherungen
  • In der Altersvorsorge können je nach der persönlichen Risikobereitschaft hohe Renditen erzielt werden

Weiterer Vorteil: Beitragsrückzahlungen

Neben den Vorteilen einer privaten Absicherung ergibt sich durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei Feststellung der Sozialversicherungsfreiheit ein weiterer Vorteil. Wird in der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung nämlich die Sozialversicherungsfreiheit bestätigt, können die Betroffenen in vielen Fällen in der Vergangenheit gezahlte Beiträge von den Sozialversicherungsträgern zurückfordern. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn in einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung Sozialversicherungsfreiheit festgestellt wird und in der Vergangenheit keine Leistungen bei einem Sozialversicherungsträger in Anspruch genommen wurden. In der Praxis ist dies in der Regel nur bei den Rentenversicherungen der Fall, weil die Leistungen von Krankenkassen regelmäßig in Anspruch genommen werden.

Rechtssicherheit

Auch für den Fall, dass bei einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung Sozialversicherungspflicht festgestellt wird, ist das für die Betroffenen von Vorteil. Sie erhalten mit der verbindlichen Feststellung ihres Sozialversicherungsstatus durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Beitragspflichten und auch für Leistungsansprüche.

Auf diese Weise können Personen deren Sozialversicherungsstatus ungeklärt ist, in jedem Fall von einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung profitieren.

Wo kann ich eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchführen lassen?

Für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist seit Juni 2010 ausschließlich die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin zuständig. Sie arbeitet im Auftrag aller Sozialversicherungsträger. Der von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung ermittelte Sozialversicherungsstatus ist dabei für alle Sozialversicherungsträger bindend und wird von diesen anerkannt. Für Personen, die eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchführen lassen, bedeutet das, dass sie lediglich einmal ihren Status prüfen lassen müssen.

Vor der Einrichtung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund kam es immer wieder vor, dass Betroffene ihren Status von den einzelnen Sozialversicherungsträgern prüfen lassen mussten. Diese sozialversicherungsrechtlichen Beurteilungen führten mitunter zu widersprüchlichen Ergebnissen, die nicht von allen Trägern anerkannt wurden.

Antragstellung

Bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund kann jede Person gemäß § 7a SGB IV eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchführen lassen. Im Falle von neuen Arbeitsverhältnissen mit Gesellschafter-Geschäftsführern oder mitarbeitenden Familienmitgliedern, Abkömmlingen oder Ehe- und Lebenspartnern des Arbeitgebers ist die Krankenkasse dafür zuständig, dass eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für die betreffenden Personen von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt wird.

Unabhängig davon, wie und durch wen eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung beantragt wird, ist aber in jedem Fall ausschließlich die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Durchführung der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zuständig.

 

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung – Rechtssicherheit schaffen!

Neben den Möglichkeiten durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung sozialversicherungsfrei zu werden, bietet eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einen weiteren großen Vorteil. Dieser Vorteil besteht darin, dass die verbindliche Prüfung und Festlegung durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung den Betroffenen Rechtssicherheit verschafft. Diese Rechtssicherheit besteht darin, dass die Betroffenen:

  • Klarheit über ihre Beitragspflicht erhalten
  • Rechtsansprüche auf Leistungen der Sozialversicherungen beim Vorliegen der Sozialversicherungspflicht in Zweifelsfällen besser durchsetzen können

Die verbindliche Klärung dieser beiden Punkte ist besonders wichtig, wird aber von den Betroffenen häufig nicht ausreichend beachtet. So kommt es immer wieder vor, dass bei einem ungeklärten Sozialversicherungsstatus Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, obwohl gar keine Sozialversicherungspflicht besteht. Auch der umgekehrte Fall, dass in dem Glauben es bestehe keine Sozialversicherungspflicht keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, kommt häufig vor. In beiden Fällen kann es zu unangenehmen Konsequenzen kommen, wenn der Sozialversicherungsstatus nicht durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung rechtsgültig geklärt wird.

Konsequenzen eines falschen Sozialversicherungsstatus

Die Konsequenzen für falsche Beitragszahlungen oder das Unterlassen der Beitragszahlungen können fatal sein. Es drohen:

  • Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger für mehrere Jahre
  • Verweigerung von Versicherungsleistungen

Beitragsnachforderungen

Zu Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsbeiträge kommt es, wenn Versicherungsbeiträge trotz bestehender Sozialversicherungspflicht nicht gezahlt wurden. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob eine private Absicherung stattgefunden hat oder nicht. Wurden die Beiträge in der falschen Annahme einer Sozialversicherungsfreiheit nicht gezahlt, können die Beiträge für bis zu vier Jahre von den Sozialversicherungsträgern nachgefordert werden. Wurden die Beiträge vorsätzlich nicht gezahlt, können die Beiträge auch für einen längeren Zeitraum nachgefordert werden. Die nachgeforderten Summen können immens und im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohlich sein.

Um Beitragsnachforderung zu vermeiden, sollte der Sozialversicherungsrechtliche Status einer Person möglichst frühzeitig durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung geklärt werden. Sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer sollten daher im eigenen Interesse bei Zweifelsfällen direkt zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses den Sozialversicherungsstatus durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung klären lassen.

Leistungsverweigerung bei fehlender sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung

Neben möglichen Beitragsnachforderungen kommt es als Konsequenz falscher Zahlungen der Sozialversicherungsbeiträge häufig auch zur Verweigerung von Versicherungsleistungen. In diesem Fall haben die Betroffenen häufig bereits über Jahre hinweg Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, ohne dass jemals Sozialversicherungspflicht in einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung festgelegt wurde. Ohne die verbindliche Feststellung der Sozialversicherungspflicht besteht aber kein Anspruch auf Versicherungsleistungen. Alleine aus der Zahlung der Beiträge ergibt sich noch kein Leistungsanspruch.

Leistungsverweigerungen treten insbesondere bei der Renten- oder auch der Arbeitslosenversicherung auf. Eine verbindliche Statusfestlegung durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung schafft daher auch im Falle der Sozialversicherungspflicht Rechtssicherheit und ermöglicht es den Betroffenen, ihre Leistungsansprüche in Zweifelsfällen leichter durchzusetzen.

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung – Chance oder Risiko?

Eine Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in Form eines Statusfeststellungsverfahrens bietet für die Antragsteller deutliche Vorteile, während die Risiken im Vergleich sehr viel geringer sind. Die Chancen einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung bestehen vor allem in:

  • der Möglichkeit sich bei Feststellung der Sozialversicherungsfreiheit privat abzusichern
  • der Rechtssicherheit, die mit einer verbindlichen Klärung des Sozialversicherungsstatus einhergeht

Die Möglichkeit, sich privat abzusichern, stellt insbesondere dann eine große Chance dar, wenn das Arbeitsverhältnis der Betroffenen in einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung als sozialversicherungsfrei eingestuft werden kann. Gerade bei einem gute Einkommen bietet eine private Absicherung in diesen Fällen große finanzielle Vorteile.

Der zweite große Vorteil einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung besteht in der Rechtssicherheit. Dieser Vorteil besteht unabhängig vom Sozialversicherungsstatus, der durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ermittelt wird. Die Rechtssicherheit besteht darin, dass die betroffenen Personen in jedem Fall nach einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wissen, ob sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Damit klären sie auch gleichzeitig ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen. Auf diese Weise befreit eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung die Betroffene von der Ungewissheit, ob sie ihre Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen und ob sie eventuell mit Beitragsnachforderungen rechnen müssen.

Chancen einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung für Selbstständige

Auch für viele Selbstständige und ihre Auftraggeber stellt eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung häufig eine Chance dar. Sie können mit einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eindeutig klären lassen, ob sie in einem sozialversicherungspflichtigen Auftragsverhältnis stehen, oder ob sie sozialversicherungsfrei sind. Das betrifft insbesondere Selbstständige die ausschließlich oder überwiegend nur für einen Auftraggeber arbeiten. Lassen diese Personen ihren Sozialversicherungsstatus nicht durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ermitteln, laufen sie Gefahr als Scheinselbstständig eingestuft zu werden. In diesem Fall drohen ihnen und ihren Auftraggebern Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger.

Risiken einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung

In gewisser Hinsicht kann eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung auch eine Risiko darstellen. Das gilt vor allem dann, wenn zu befürchten ist, dass in der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung ein Sozialversicherungsstatus ermittelt wird, der nicht im Sinne des Antragstellers ist. In diesen Fällen kann jedoch häufig eine kompetente Beratung im Vorfeld einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung klären, welcher Sozialversicherungsstatus für die betreffenden Person realistisch zu erwarten ist.

Wer jedoch das Ergebnis einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung scheut, weil er vermutet, dass sein derzeitiger Sozialversicherungsstatus nicht korrekt ist, sollte dies als dringenden Anlass sehen, aktiv zu werden. Je länger eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung hinausgezögert wird, desto größer wird auch der Zeitraum, für den gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen. Im schlimmsten Fall können sogar empfindliche Strafen drohen, wenn von Vorsatz ausgegangen wird.

Durch kompetente Beratung Risiken minimieren und Chancen erhöhen

Wer davon ausgeht, dass sein Sozialversicherungsstatus nicht zutreffend ist, sollte in jedem Fall eine Beratung in Anspruch nehmen und eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchführen lassen. Eine gute Beratung hilft dabei, in der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung ein Ergebnis zu erzielen, das so weit wie möglich im Sinne des Betroffenen ist.