Weihnachtsgeld mal anders – Mehrwert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
20. Oktober, 2014
Nicht nur das Sozialversicherungsrecht, sondern gleichsam auch das Steuerrecht tangiert zum Jahresende regelmäßig Arbeitgeber die Frage, wie diese die Leistungen ihrer Arbeitnehmer sinnvoll und motivierend würdigen können. Gleichwohl bieten sich hierfür beispielsweise ein freiwilliges Weihnachtsgeld oder weitere Bonifikationen in Form freiwilliger Sonderzahlungen an, die allerdings als übliche Bruttolohnzahlung nicht die volle, gewünschte Geltung entfalten. Hintergrund hierfür sind die anfallenden Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge, welche eine solche Bruttolohnzahlung bis zu 50% minimieren.
Eine Lösung für dieses Dilemma bietet die Nutzung alternativer Vergütungsbestandteile oder auch Lohnbestandteile, die keiner oder nur geringer Steuer- und Sozialabgabenbelastung unterliegen. Im Idealfall kann eine solche Zahlung Brutto für Netto erfolgen.
Das beigefügte Beispiel verdeutlicht Ihren Vorteil (ausgehend von einem Arbeitnehmer mit 2.000 EUR Bruttogehalt und Steuerklasse I, welcher eine Sonderzahlung von 500 EUR erhalten soll):
„klassische Sonderzahlung“: 500 EUR |
optimierte Sonderzahlung: 272 EUR |
Arbeitgeberaufwand (Umlage und SV): 642 EUR |
Arbeitgeberaufwand (Steuer): 300 EUR |
Abzüge des Arbeitnehmers: 125 EUR Lohnsteuer 102 EUR SV-Beiträge |
Abzüge des Arbeitnehmers: 0 EUR |
Beim Arbeitnehmer kommen 272,00 EUR netto an. | Beim Arbeitnehmer kommen 272,00 EUR netto an. |
Die Ersparnis für den Arbeitgeber beträgt 342 EUR. |