Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Weshalb Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer ihren Sozialversicherungsstatus prüfen lassen sollten

Weshalb Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer ihren Sozialversicherungsstatus prüfen lassen sollten

18. Juli, 2014

Ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus kann für die Betroffenen gravierende Konsequenzen haben. Angehörige bestimmter Personenkreise sollten daher ihren Sozialversicherungsstatus prüfen lassen, um Schwierigkeiten zu vermeiden.

Wer ist betroffen?

Bei den meisten Berufstätigen ist der Sozialversicherungsstatus eindeutig und bietet keinerlei Anlass zu Zweifeln. Das gilt insbesondere für alle Angestellten in einem herkömmlichen Beschäftigungsverhältnis. Schwierigkeiten treten hingegen immer dann auf, wenn ein Angestellter in einem hohen Maße auch Entscheidungs- und Bestimmungsbefugnisse inne hat. In diesen Fällen lässt sich häufig nicht mehr eindeutig erkennen, ob es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinne um eine abhängige oder eine selbstständige Tätigkeit handelt. Besonders oft sind aus verschiedenen Gründen betroffen:

  • Gesellschafter
  • Geschäftsführer
  • Gesellschaftergeschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienangehörige und Ehe- oder Lebenspartner
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

All diesen Personenkreisen ist gemeinsam, dass sich nicht immer eindeutig erkennen lässt, welcher Sozialversicherungsstatus aufgrund ihrer Beschäftigung zutreffend ist. Diese Unklarheit kann jedoch schwerwiegende Konsequenzen haben.

Sozialversicherungsstatus unklar – was kann passieren?

Ein unklarer oder ein fälschlich angenommener Sozialversicherungsstatus kann für die Betroffenen mitunter verheerende Auswirkungen haben. Das gilt sowohl, wenn:

  • Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, aber keine Sozialversicherungspflicht besteht
  • Keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, obwohl Versicherungspflicht besteht

Im ersten Fall können den Betroffenen im Bedarfsfall die Sozialversicherungsträger die gewünschten Leistungen verweigern. Alleine aus der Zahlung der Beiträge ergibt sich nämlich kein Anspruch auf Leistungen der Versicherungsträger. Nur in Verbindung mit der Sozialversicherungspflicht ergibt sich ein solcher Anspruch. Die Betroffenen haben in diesem Fall ihre Beiträge also vergeblich eingezahlt. Zwar werden die Beiträge in diesen Fällen zurückerstattet. Gerade im Falle der Rentenversicherung können sich dennoch erhebliche Nachteile ergeben.

Wurden trotz Versicherungspflicht keine Beiträge gezahlt, können die Sozialversicherungsträger diese nachträglich einfordern. Sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer!

Verbindliche Klärung bietet Schutz

Mit einer verbindlichen Klärung können sich betroffene Personen vor den negativen Auswirkungen eines falschen Sozialversicherungsstatus schützen. Dazu können sie bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Darin wird der zutreffende Status ermittelt und für alle Sozialversicherungsträger verbindlich festgelegt.