Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Clearingstelle Prüfung Sozialversicherungsstatus

Erfolgt über die Clearingstelle Prüfung Sozialversicherungsstatus, kann das Ergebnis für die geprüften Mitarbeiter zu wirtschaftlich erheblichen Konsequenzen führen. In den Fällen der obligatorischen Prüfung bei einer Neuanmeldung des Gesellschafter-Geschäftsführers, mitarbeitender Gesellschafter, Lebenspartner, Ehegatten und Abkömmlinge ist der zeitliche Zusammenhang zwischen Meldung und Statusfeststellungsverfahren noch eng. Eine Rückerstattung oder auch Nachzahlung ist damit überschaubar, wenn die Clearingstelle Prüfung Sozialversicherungsstatus abgeschlossen hat. Anders sieht dies bei einem bereits seit längerem bestehenden Beschäftigungsverhältnis aus. Neuberechnungen für mehrere Jahre sind durchaus realistisch.

Überlegungen vor der Antragstellung

 

Mitarbeiter, die über ihren sozialversicherungsrechtlichen Status im Zweifel sind oder deren Arbeitgeber sich nicht sicher ist, sollten sich zunächst ausgiebig beraten lassen, ob ihr bisheriger Sozialversicherungsstatus möglicherweise gefährdet ist. Mit einer fundierten Einschätzung kann bereits frühzeitig Vorsorge getroffen werden, wenn durch die Clearingstelle Prüfung Sozialversicherungsstatus zu einer neuen versicherungsrechtlichen Lage führt. Eine freiwillige Absicherung, die den Vorgaben der eigentlich bestehenden Sozialversicherungspflicht entspricht, kann bei der konkreten Nachberechnung der Beiträge berücksichtigt werden. Im gegenteiligen Fall führt die Feststellung, dass für den Betroffenen niemals eine Sozialversicherungspflicht bestand, bis zur Höhe der noch nicht verjährten Beiträge zur Rückerstattung. Diese Rückerstattung stellt eine gute Grundlage dar, um die nun fehlende Absicherung durch die Investition in freiwillige Versorgungsleistungen zu regeln.

 

Verfahrensablauf – Clearingstelle Prüfung Sozialversicherungsstatus

 

In dieser Reihenfolge verläuft das Verfahren, um rechtsverbindlich die Frage zu klären, ob eine Person sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Nach der unabhängigen Beratung wird die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durch einen entsprechenden Antrag formal zur Prüfung aufgefordert. Am Ende dieser Prüfung steht dann der verbindlich festgelegte Sozialversicherungsstatus. Eine Abweichung vom Ablauf Clearingstelle Prüfung Sozialversicherungsstatus ergibt sich nur dann, wenn bereits eine Betriebsprüfung der Sozialversicherung angekündigt ist oder schon früher durch eine andere Stelle der Sozialversicherungsstatus bestimmt wurde. In diesen Fällen braucht und wird die Clearingstelle Prüfung Sozialversicherungsstatus nicht ein weiteres Mal vornehmen. Das vorherige Ergebnis oder das, was sich durch die Betriebsprüfung ergibt, wird für die Sozialversicherungsträger übernommen.