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Künstlersozialkasse: Wird es eine Reform geben?

27. September, 2016

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein besonderes Konstrukt. Sie soll insbesondere Freiberuflern mit künstlerisch und kreativen Tätigkeiten besonderen Schutz bieten. Dies regelt das Künstlersozialgesetz. Aber die KSK ist nicht unumstritten. Viele Wirtschaftsvertreter fordern eine Reform. Wer aber kann unter den Schutz der Künstlersozialkasse kommen? Was bedeutet es für die betreffenden Personen?


Die Idee der Künstlersozialkasse

Das Bild vom armen Künstler ist nicht neu. In der Tat leben viele Menschen, die mit ihrer Kreativität ihren Lebensunterhalt verdienen müssen, in finanziell schwierigen Verhältnissen. Aus diesem Grund führte der Gesetzgeber in den 80er-Jahren das Künstlersozialgesetz und die KSK ein und stellte künstlerisch tätige Selbstständige unter einen besonderen Schutz. Sie wurden kurzerhand per Gesetz als sozialversicherungspflichtig erklärt. Das bedeutet: Wer als Künstler, Schriftsteller oder Publizist tätig ist, unterliegt der Sozialversicherungspflicht.

Eine besondere Rolle nimmt die Künstlersozialkasse ein. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige müssen ihre Sozialversicherungsbeiträge vollständig selber zahlen. Anders verhält es sich bei den sozialversicherungspflichtigen Künstlern, Schriftstellern und Publizisten. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur den Arbeitnehmeranteil an die gesetzliche Kranken- und Pflege- sowie die Rentenversicherung. Den Arbeitgeberanteil zahlt die Künstlersozialkasse.


Künstlersozialkasse prüft individuell

Wer genau im Sinne des Gesetzes als Künstler, Schriftsteller oder Publizist gilt, lässt sich schwer pauschal sagen. Grundsätzlich zählen auch zahlreiche Kreativschaffende dazu, die ähnliche Tätigkeiten ausüben. Wer den Schutz der Sozialversicherung genießen möchte, muss einen Aufnahmeantrag stellen. Die Künstlersozialkasse prüft dann im Einzelfall, ob die notwendigen Kriterien erfüllt sind.


Unternehmen fordern Reform der Künstlersozialkasse

Derzeit üben viele Unternehmen und Wirtschaftsverbände Kritik an der Künstlersozialkasse. Genauer am Abgabensystem. Die Beitragszuschüsse der Künstlersozialkasse für Künstler finanzieren aus verschiedenen Quellen. Einen Teil zahlt der Staat. Das ist aber nur ein kleiner Teil. Der größte Teil der Zuschüsse stammt von Unternehmen.

Grundsätzlich muss nämlich jeder Auftraggeber, der kreative Dienstleistungen in Anspruch nimmt eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Das gilt zum Beispiel für Honorare für Webdesigner, Werbeagenturen oder bei Verlagen und Theatern für die Honorare für Schriftsteller und Schauspieler. Viele Unternehmen kritisieren derzeit weniger die Erhebung der Abgabe als vielmehr den bürokratischen Aufwand, der damit verbunden ist. Ob sich an der derzeitigen Praxis etwas ändern wird, ist derzeit noch unklar.