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Neues Arbeitgeberportal soll Bestimmung des SV-Status erleichtern

10. Februar, 2017

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat ein neues Online-Portal für Arbeitgeber freigeschaltet. Das Portal soll Arbeitgebern künftig dabei helfen, die Sozialversicherungspflicht für neue Beschäftigungsverhältnisse einfacher bestimmen zu können. In Zweifelsfällen sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch künftig das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund nutzen, um Zweifel am Sozialversicherungsstatus verbindlich auszuräumen.

Unklarer Sozialversicherungsstatus bringt Probleme mit sich

Ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus bringt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen verschiedene Probleme mit sich. Stellt sich heraus, dass ein falscher Sozialversicherungsstatus angenommen wurde, kann das fatale Konsequenzen haben:

  1. Arbeitgeber müssen nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Je nach Zeitraum kann es dabei um erhebliche Summen gehen.
  2. Arbeitnehmer müssen mit Leistungsverweigerung der Sozialversicherungsträger rechnen, wenn sich herausstellt, dass sie nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen

Mit dem neuen Portal des GKV-Spitzenverbandes soll es für Arbeitgeber künftig einfacher werden, Sozialversicherungspflicht für Beschäftigungsverhältnisse korrekt zu bestimmen. Auf diese Weise soll ein falscher Sozialversicherungsstatus vermieden werden.

Statusfeststellungsverfahren für Befreiung von Sozialversicherungspflicht nutzen

Gerade bei älteren Beschäftigungsverhältnissen kann es immer wieder vorkommen, dass der Sozialversicherungsstatus nicht verbindlich geklärt wurde. Betroffene sollten das in ihrem eigenen Interesse nachholen. Eine verbindliche Klärung des Sozialversicherungsstatus ist in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund möglich. Dazu müssen Betroffene einen entsprechenden Antrag stellen.

In vielen Fällen bietet das Statusfeststellungsverfahren eine Möglichkeit zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Das gilt in besonderem Maße für geschäftsführende Gesellschafter oder auch mitarbeitende Familienmitglieder. In diesen Fällen sollten die entsprechenden Vertragsunterlagen sowie das Beschäftigungsverhältnis so gestaltet sein, dass sie die Kriterien für eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung belegen. Ist ein bestimmter Sozialversicherungsstatus gewünscht, ist es immer sinnvoll, sich im Vorfeld eines Statusfeststellungsverfahren professionell beraten zu lassen.