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Scheinselbstständigkeit: Risiken vermeiden!

21. Dezember, 2015

Scheinselbstständigkeit ist ein Problem, das vor allem viele selbstständige Einzelunternehmer und auch Existenzgründer immer wieder betrifft. In den meisten Fällen ist die Hauptursache Unwissenheit. Nur selten handelt es sich um Vorsatz. Wer einige Punkte beachtet, kann sich effektiv schützen. Bleiben trotzdem noch Zweifel am korrekten Sozialversicherungsstatus bestehen, hilft in jedem Fall ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, mit dem sich sowohl Auftragnehmer wie auch Auftraggeber Klarheit verschaffen können. Unangenehme Konsequenzen lassen auf diese Weise effektiv vermeiden.


Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor?

Scheinselbstständigkeit liegt per Definition vor allem immer dann vor, wenn eine Person eine Beschäftigung als Selbstständiger ausübt, obwohl eigentlich die Voraussetzungen eines sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigungsverhältnisses gegeben sind. Konkret ist das in der Praxis vor allem immer dann der Fall, wenn:

  • ein Selbstständiger vorrangig oder ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber arbeitet
  • ein Selbstständiger in hohem Maße oder sogar genau so wie ein angestellter Arbeitnehmer in das Unternehmen des Auftraggebers eingebunden ist

Das Problem, nur für einen Auftraggeber zu arbeiten, haben vor allem Einzelunternehmer oder auch Existenzgründer, die noch nicht über ausreichend Auftraggeber verfügen. Eine entscheidende Grenze liegt bei fünf Sechstel des Umsatzes. Wird mehr als dieser Anteil des Umsatzes über einen Auftraggeber erwirtschaftet, wird dies in der Regel als Scheinselbstständigkeit eingestuft. Bei Existenzgründern wird eine Ausnahme gemacht, sofern sie sich gezielt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund befreien lassen.

Etwas schwieriger zu beurteilen ist, ob ein Selbstständiger zu stark in das Unternehmen des Auftraggebers eingebunden ist. Entscheidende Kriterien sind hier:

  • Weisungsfreiheit
  • Selbstbestimmung von Arbeitszeit, -ort und -umfang
  • Erscheinungsbild (z. B. über einheitliche Arbeitskleidung etc.)

Um Zweifeln vorzubeugen, sollten die entscheidenden Kriterien im Sinne einer „echten“ Selbstständigkeit vertraglich festgelegt werden. Etwa durch expliziten Ausschluss einer Weisungsbindung.


Verbindliche Klärung in Statusfeststellungsverfahren

Lassen sich Zweifel nicht ausräumen, hilft auf jeden Fall ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund weiter. In einem solchen Verfahren wird der SV-Status für ein bestimmtes Beschäftigungsverhältnis verbindlich geklärt und festgelegt.