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Selbstständige Handwerker unterliegen der Sozialversicherungspflicht, können sich aber befreien lassen

28. November, 2014

Für die Sozialversicherungspflicht gibt es eine einfache Faustregel:

  • Wer in einem einfachen Angestelltenverhältnis arbeitet, unterliegt der Sozialversicherungspflicht
  • Wer selbstständig ist, muss sich selber absichern und ist dementsprechend sozialversicherungsfrei


Wie fast immer gilt aber auch bei der Sozialversicherungspflicht der alte Grundsatz: Keine Regel ohne Ausnahme. Und davon gibt es leider mehr als genug. So unterliegen zahlreiche Selbstständige aufgrund der Tätigkeit, die sie ausüben, vollständig oder teilweise der Sozialversicherungspflicht. Eine große Gruppe der sozialversicherungspflichtigen Selbstständigen stellen zum Beispiel Handwerker dar.

Wer als Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen und selbstständig in einem zulassungspflichtigen Handwerk tätig ist, unterliegt grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Anders sieht es jedoch bei Selbstständigen aus, die:

  • ein zulassungsfreies Handwerk ausüben
  • ein handwerkerähnliches Gewerbe ausüben

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Zur Sozialversicherungspflicht für selbstständige Handwerker gelten bestimmte Sonderregeln. So können sie sich ganz regulär von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie bereits 18 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Eine weitere Besonderheit der Sozialversicherungspflicht für selbstständige Handwerker besteht außerdem darin, dass sie ausschließlich in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind.

Im Bereich der Krankenversicherung besteht hingegen keine Pflicht zur Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Wie alle Personen in Deutschland unterliegen zwar auch selbstständige Handwerker seit 2007 der allgemeinen Krankenversicherungspflicht. Wie bei allen anderen Selbstständigen bedeutet dies aber nur, dass überhaupt eine Krankenversicherung abgeschlossen sein muss. Den Selbstständigen ist dabei freigestellt, ob sie sich:

  • freiwillig gesetzlich
  • privat

versichern möchten.