Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse: Mindestbeitrag soll bleiben

Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse: Mindestbeitrag soll bleiben

18. Oktober, 2016

Viele Selbstständige haben die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder doch lieber privat krankenversichern möchten. Die Entscheidung ist nicht immer ganz einfach und hängt von vielen Faktoren ab. Der Versicherungsbeitrag spielt dabei zwar nicht die einzige, oft aber durchaus eine wichtige Rolle. Nun hat die Bundesregierung eine Abschaffung der Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige abgelehnt.


Mindestbeiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer selbstständig ist, hat in den meisten Fällen die Qual der Wahl. Er muss sich entscheiden zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Beide Systeme haben klare Vor- und Nachteile. Oft spielt letztlich vor allem der Beitrag eine wichtige Rolle. Während der Beitrag in der privaten Krankenversicherung maßgeblich von den gewählten Leistungen abhängt, ist die Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenkasse an das Einkommen gekoppelt.

Für Selbstständige mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze kann das einen Vorteil darstellen. Das gilt besonders, wenn das Einkommen schwankt. In diesen Fällen passen sich die Krankenversicherungsbeiträge immer wieder dem veränderten Einkommen an. Das kann gewisse Vorteile haben.

Ein deutlicher Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch, dass eine Mindestbemessungsgrenze gilt. Dabei handelt es sich um einen festgelegten Mindestbetrag, von dem der Versicherungsbeitrag eines Selbstständigen berechnet wird. Selbst wenn sein Einkommen unterhalb dieses Wertes liegt. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen also in jedem Fall einen Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse zahlen.

In einer aktuellen Stellungnahme wies die Bundesregierung Forderungen nach der Abschaffung dieser Mindestgrenze zurück. Gleichzeitig erklärte sie jedoch auch, die aktuellen Regeln prüfen und gegebenenfalls auch weiterentwickeln zu wollen.


Private Krankenkasse nicht nur für Selbstständige oft attraktiver

Abgesehen von Ausnahmen unterliegen Selbstständige nicht der Sozialversicherungspflicht. Ihnen steht also der Zugang zur privaten Krankenversicherung frei. Es lohnt sich dabei für Selbstständige und Freiberufler oft, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Das gilt gleichermaßen für Selbstständige mit hohem Einkommen wie für Selbstständige mit geringem Einkomme. Sie können gerade in jungen Jahren oft von günstigen Tarifen profitieren. Viele dieser Tarife liegen unterhalb des Mindestbeitrages zur gesetzlichen Krankenkasse.

Wie für Selbstständige ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung für viele Personen attraktiv und bietet zahlreiche Vorteile. Wer nicht selbstständig ist, muss sich dafür von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich. Eine Prüfung der Sozialversicherungspflicht lohnt sich in jedem Fall.