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Sozialversicherungsfrei dank Statusfeststellungsverfahren

17. November, 2016

Die Sozialversicherung bietet vielen Menschen eine gute und umfangreiche Absicherung. In vielen Punkten ist eine private Absicherung jedoch noch besser. Eine private Absicherung ist jedoch nur möglich, wenn die betreffende Person sozialversicherungsfrei ist. Für viele Menschen ist ein Statusfeststellungsverfahren eine gute Möglichkeit, Sozialversicherungsfreiheit zu erlangen.


Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?

In einem Statusfeststellungsverfahren wird der Sozialversicherungsstatus einer Person individuell beurteilt und festgelegt. Gesetzliche Grundlage für das Verfahren ist § 7a SGB IV. Das Verfahren kann auf Antrag einer Person erfolgen. Bei bestimmten Personengruppen wird es auch obligatorisch von Amts wegen durchgeführt. Zuständig für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie führt im Auftrag aller Sozialversicherungsträger die Prüfung durch und legt den Status verbindlich fest. Der ermittelte Sozialversicherungsstatus gilt daher für alle Zweige der Sozialversicherung.


Wer kann seinen Status prüfen lassen?

Grundsätzlich kann jede Person einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren stellen, wenn berechtigte Zweifel am Sozialversicherungsstatus bestehen. Das Verfahren können aber auch Arbeit- oder Auftraggeber beantragen, die die Sozialversicherungspflicht für ein bestimmtes Beschäftigungsverhältnis prüfen lassen möchten. Bei einigen Personengruppen kommen Zweifel am Sozialversicherungsstatus besonders oft vor. Angehörige dieser Gruppen sollten daher auf jeden Fall im eigenen Interesse ihren Sozialversicherungsstatus verbindlich prüfen lassen. Das gilt zum Beispiel für:

  • Gesellschafter
  • Gesellschaftergeschäftsführer
  • Geschäftsführer
  • Selbstständige und Existenzgründer
  • Mitarbeitende Angehörige und Ehe- oder Lebenspartner
  • etc.

In jedem Fall beraten lassen

Wer seinen Sozialversicherungsstatus mit dem Ziel der Sozialversicherungsfreiheit prüfen lassen möchte, sollte sich in jedem Fall professionell beraten lassen. Auch eine Vertretung im Verfahren ist durchaus ratsam.