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Sozialversicherungspflicht bei freier Mitarbeit?

08. Februar, 2016

Ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus kann zu unangenehmen Konsequenzen und jeder Menge Komplikationen führen. Im Zweifelsfall sollte grundsätzlich eine verbindliche Prüfung und Festlegung des SV-Status für ein Beschäftigungsverhältnis im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens erfolgen.


Selbstständig oder angestellt?

Wie wichtig die Klärung des Sozialversicherungsstatus ist und welche Folge Unklarheiten haben können, mussten vor einiger Zeit einige Artisten feststellen. Sie hatten einen Vertrag über freie Mitarbeit mit einem Zirkusdirektor geschlossen und sollten eine vereinbarte Nummer einstudieren und aufführen. Bei der ersten Aufführung kam es zu einem Unfall und es stellte sich heraus, dass der Zirkusdirektor keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt hatte. In der Folge weigerten sich die übrigen Artisten der Gruppe, weiter aufzutreten, was den Direktor zur fristlosen Kündigung des Vertrages veranlasste.

Eine Kündigungsschutzklage der Artisten wies ein Arbeitsgericht zurück. Es bestätigte damit die Auffassung des Zirkusdirektors, dass mit der freien Mitarbeit kein abhängiges Arbeitsverhältnis bestand und der Direktor damit auch gar nicht verpflichtet gewesen war, Krankenversicherungsbeiträge abzuführen. Der Rechtsstreit zog sich durch weitere Instanzen und kam letztlich zum gleichen Ergebnis, wie das erste Urteil.


Missverständnisse systematisch ausschließen

Das Beispiel belegt sehr eindrucksvoll, welche Missverständnisse, Konsequenzen und Komplikationen sich aus einem fälschlich angenommenen Sozialversicherungsstatus ergeben können. Solche Probleme lassen sich konsequent durch die verbindliche Klärung des Sozialversicherungsstatus mit Hilfe eines Statusfeststellungsverfahrens der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund klären. Eine große Hilfe für alle Beteiligten kann außerdem eine klare Vertragsgestaltung sein. Durch eindeutige Formulierungen lässt sich zum Beispiel klar festlegen, bei wem die Sozialversicherungspflicht liegt.

In beiden Fällen ist es hilfreich, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unsere Experten stehen Ihnen bei Fragen zur Sozialversicherungspflicht, zur Befreiung von der SV-Pflicht, der Vertragsgestaltung oder auch bei der Vorbereitung und Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren gerne zur Verfügung.