Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungspflicht: Was ist bei Existenzgründung zu beachten?

08. Mai, 2015

Existenzgründer haben gerade in der Anfangszeit ihrer Selbstständigkeit viele Dinge zu beachten. Neben den geschäftlichen Herausforderungen gilt es insbesondere viele bürokratische Hürden zu nehmen. Ein Punkt der dabei häufig vergessen wird, ist die Frage nach dem Sozialversicherungsstatus. Oft mit gravierenden Konsequenzen.

Selbstständig bedeutet nicht automatisch auch sozialversicherungsfrei

Viele Selbstständige sitzen zu Beginn ihrer Selbstständigkeit dem weit verbreiteten Irrglauben auf, Selbstständige seien grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Was die meisten nicht wissen:

  • Für bestimmte Gruppen von Selbstständigen gilt per Gesetz (teilweise) Sozialversicherungspflicht. Das betrifft zum Beispiel Landwirte, Handwerker, Künstler und Publizisten (zu dieser Gruppe gehören auch viele Medienschaffende), Lehrer und Erzieher u. a.
  • Unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe können Selbstständige grundsätzlich sozialversicherungspflichtig sein, wenn sie überwiegend oder sogar ausschließlich für einen Auftraggeber tätig sind. Gerade bei Existenzgründern, die noch keinen großen Kundenstamm haben, kann dieser Fall schnell eintreten.

Besondere Befreiungsmöglichkeiten für Existenzgründer

Unterliegen Existenzgründer der Sozialversicherungspflicht, besteht für sie eine besondere Möglichkeit zur Befreiung von Teilen der Sozialversicherungspflicht. Genauer von der Rentenversicherungspflicht. Dazu müssen sie lediglich innerhalb der ersten drei Monate nach ihrer Gründung einen entsprechenden Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellen. Die Befreiung gilt dann für die ersten drei Geschäftsjahre.

Sicherheit von Anfang an

Die Annahme eines falschen Sozialversicherungsstatus kann gerade für Existenzgründer verheerende Folgen haben. Um insbesondere hohe Beitragsnachforderungen auszuschließen, sollten gerade Selbstständige in Zweifelsfällen prüfen lassen, welcher Sozialversicherungsstatus tatsächlich für sie zutrifft. Zuständig für eine solche verbindliche Prüfung ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie führt auf Antrag ein Statusfeststellungsverfahren durch. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist für alle Zweige der Sozialversicherung gültig.