Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Deutsche Rentenversicherung sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Bei einer bestimmten Gruppe von Angestellten kommt es immer wieder vor, dass die Sozialversicherungspflicht der Betroffenen nicht eindeutig geklärt ist. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Betroffenen Beiträge nachzahlen müssen oder ihnen trotz jahrelangen Beitragszahlungen Leistungen verweigert werden. Unklarheiten über die Sozialversicherungspflicht treten insbesondere bei folgenden Personenkreisen häufig auf:

  • Gesellschafter
  • Mitarbeitende Familienangehörige
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • (Fremd-)Geschäftsführer

 

Diese Personenkreise sind besonders oft betroffen, weil sie als Angestellte häufig eine Sonderstellung einnehmen. Auf der einen Seite sind sie herkömmliche Angestellte eines Unternehmens. Gleichzeitig verfügen sie jedoch über bestimmte Befugnisse und Führungskompetenzen. Mitunter sind sie auch am Unternehmen beteiligt und tragen unternehmerisches Risiko. Weil die Betroffenen somit sowohl als Angestellte als auch als Unternehmer tätig sind, können sie sozialversicherungsrechtlich sowohl der einen als auch der anderen Gruppe zugeordnet werden.

Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit

Betroffene können diese Unklarheiten bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung verbindlich beseitigen lassen. Dazu müssen sie ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren beantragen. Darin wird geprüft, ob die Kriterien für einen bestimmten Sozialversicherungsstatus erfüllt werden. Folgende Punkte dienen der Deutschen Rentenversicherung bei einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung als Kriterien und Indizien für Sozialversicherungsfreiheit:

  • Es besteht keine Weisungsbindung
  • Ort, Zeit und Art der Arbeit können frei gewählt werden
  • Das Entgelt hängt vom Unternehmensgewinn ab
  • Es besteht kein Selbstkontrahierungsverbot gemäß §181 BGB

 

Bei Gesellschaftern und Gesellschafter-Geschäftsführern spielt außerdem die Art der Unternehmensbeteiligung eine Rolle. Neben den genannten Kriterien zieht die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung immer auch weitere Kriterien heran.

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Deutschen Rentenversicherung beantragen

Um eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten, müssen die Betroffenen einen schriftlichen Antrag stellen. Eine Ausnahme besteht bei mitarbeitenden Familienangehörigen und Gesellschafter-Geschäftsführern. Bei ihnen nimmt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung automatisch vor, sobald das Arbeitsverhältnis angemeldet wird.