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Feststellungsbogen für die Prüfung der Versicherungspflicht

Mit dem Statusfeststellungsverfahren Feststellungsbogen für die Prüfung der Versicherungspflicht soll den Beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob der Auftragnehmer selbständig tätig oder abhängig beschäftigt und aufgrund der Beschäftigung versicherungspflichtig ist. Damit wir dies feststellen können, benötigen wir einen vollständig ausgefüllten Statusfeststellungsantrag (Vordruck V027).

Für die Antragstellung steht der Feststellungsbogen für die Prüfung der Versicherungspflicht Antragsvordruck (Vordruck V027) mit Anlagen (Vordrucke C0031, C0032 oder C0033) zur Verfügung. Der Antragsvordruck und die entsprechenden Anlagen zum Antrag sollten von Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Sofern auf den Vordrucken nicht ausreichend Platz vorhanden ist um einzelne Fragen umfassend zu beantworten, verwenden Sie für Ihre Angaben bitte ein gesondertes Blatt. Konkrete Erläuterungen zu den gestellten Fragen finden Sie im Anschluss unter Hinweise zum Ausfüllen. Dem Antrag sind Kopien aller Verträge, die das bestehende Auftragsverhältnis betreffen (z. B. Vertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeiter oder Handelsvertreter, Honorarvertrag, Lehrvertrag) einschließlich aller ggf. bestehenden Zusatzvereinbarungen, Änderungsvereinbarungen oder Ergänzungsvereinbarungen beizufügen

Grundsätzlich beginnt die Versicherungspflicht mit Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung. Abweichend davon beginnt eine im Statusfeststellungsverfahren Feststellungsbogen für die Prüfung der Versicherungspflicht festgestellte Versicherungspflicht erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund, sofern

  • der Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahmeder Beschäftigunggestellt wird,
  • der Arbeitnehmer dem späteren Eintritt der Versicherungspflicht zustimmt und
  • der Arbeitnehmer nachweist,dass er für den Zeitraum zwischen Aufnahmeder Beschäftigung und der Entscheidung der Clearingstelle eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit und zur Altersvorsorge vorgenommen hat, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung entspricht.

Die Zustimmungserklärung zum späteren Beginn der Versicherungspflicht ist gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund abzugeben und kann wirksam erst dann erfolgen, wenn ein versicherungspflichtiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt wurde.