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Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung

Ein Anfrageverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund bietet Personen die Möglichkeit, überprüfen zu lassen, ob ihr Arbeitsverhältnis der Sozialversicherungspflicht unterliegt oder nicht. Dazu ist es notwendig, dass sie einen Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung ausfüllen. In diesem Formular müssen sie und auch ihr Arbeitgeber umfangreiche Angaben zur Person, zum Betrieb und zum Arbeitsverhältnis machen. Weitere Angaben sind auch zu zusätzlichen Arbeitsverhältnissen des Arbeitnehmers zu machen. Außerdem muss in dem Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung angegeben werden, welcher Sozialversicherungsstatus überprüft werden soll.

Wozu dient der Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung?

Anhand der Angaben in dem Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung führt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Prüfung des Sozialversicherungsstatus für das Arbeitsverhältnis vor. Das bedeutet, dass sie überprüft, ob durch das Arbeitsverhältnis die notwendigen Kriterien für den angegebenen Sozialversicherungsstatus erfüllt werden.

Das Anfrageverfahren der Deutschen Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist gemäß § 7a SGB IV eine von zwei Möglichkeiten, ein Statusfeststellungsverfahren durchführen zu lassen. Eine zweite Möglichkeit stellt das obligatorische Statusfeststellungsverfahren dar. Im Gegensatz zum Anfrageverfahren findet es aber nicht auf Antrag einer Person statt, sondern wird von Amts wegen durchgeführt. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn ein Arbeitgeber für ein neues Arbeitsverhältnis mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer oder einem mitarbeitenden Familienmitglied eine DEÜV-Meldung vornimmt.

 

Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung im obligatorischen Statusfeststellungsverfahren

In diesem Fall verschickt die Deutschen Rentenversicherung von sich aus einen Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung des Arbeitsverhältnisses. Wie beim Anfrageverfahren auch, müssen in dem Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung Angaben zum Arbeitsverhältnis, dem Arbeitnehmer und dem Betrieb gemacht werden. Je nach dem Arbeitsverhältnis, um das es geht, unterscheidet sich auch der Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung.