Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung deutschen Rentenversicherung

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung deutschen Rentenversicherung

Es gibt ein Gruppe von Personen, für die häufig keine Sozialversicherungspflicht besteht, obwohl sie Angestellte sind und damit eigentlich sozialversicherungspflichtig sein müssten. Zu dieser Gruppe zählen vor allem:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Fremdgeschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienangehörige
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Gesellschafter

Diese Personen unterliegen häufig nicht der Sozialversicherungspflicht, weil sie über umfangreiche Befugnisse verfügen und mitunter auch unternehmerisches Risiko tragen. Häufig sind sie daher sozialversicherungsfrei. Allerdings lässt sich auch diese Einordnung nicht ohne Vorbehalte generalisieren. Weil bei der Klärung der Sozialversicherungspflicht immer sehr viele Faktoren eine Rolle spielen, sind viele Entscheidungen Einzelfallentscheidungen.

Verbindliche Festlegung des Sozialversicherungsstatus

Betroffene erhalten eine verbindliche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von der deutschen Rentenversicherung, genauer von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung ist für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung zuständig. Sie arbeitet dabei im Auftrag aller Sozialversicherungsträger, die daher auch alle an die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der deutschen Rentenversicherung gebunden sind. Betroffene, deren Sozialversicherungsstatus unklar ist, benötigen damit nicht mehr für jeden Sozialversicherungsträger eine separate Beurteilung. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der deutschen Rentenversicherung gilt damit verbindlich für die:

  • Krankenkasse
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung

Folgen eine fehlerhaften sozialversicherungsrechtlichen Einordnung

Für die betroffenen Personen, deren Sozialversicherungsstatus nicht eindeutig ist, kann es gravierende Konsequenzen haben, wenn sie ohne eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der deutschen Rentenversicherung nach eigenem Ermessen Sozialversicherungsbeiträge zahlen oder nicht zahlen. Zahlen sie keine Sozialversicherungsbeiträge, obwohl Sozialversicherungspflicht besteht, müssen sie mit Beitragsnachforderungen rechnen. Zahlen sie hingegen Beiträge, ohne dass Versicherungspflicht besteht, kann es passieren, dass ihnen im Bedarfsfall Leistungen verweigert werden. Alleine aus der Beitragszahlung entsteht nämlich noch kein Leistungsanspruch. Dieser besteht nur, wenn auch Sozialversicherungspflicht vorliegt.

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der deutschen Rentenversicherung beantragen

Bei der Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung kann eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung beantragt werden. Dazu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Anhand der Angaben zum Arbeitsverhältnis in den entsprechenden Antragsformularen wird der Sozialversicherungsstatus beurteilt und dem Antragsteller in einem Bescheid mitgeteilt. Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Eine Klage gegen den Bescheid ist in einem späteren Schritt ebenfalls möglich.