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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Formular

Bei bestimmten Personenkreisen kommt es immer wieder zu Problemen bei der Festlegung des Sozialversicherungsstatus. Eine solche Festlegung ist jedoch gerade bei Unklarheiten sehr wichtig und sollte durch ein Statusfeststellungsverfahren vorgenommen werden. Dafür ist es notwendig, dass für eine solche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Formular zur Beantragung ausgefüllt wird.

Wer ist betroffen?

Bei verschiedenen Personenkreisen treten oft Zweifel am korrekten Sozialversicherungsstatus auf. Das betrifft besonders häufig:

  • Geschäftsführer
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Gesellschafter
  • Mitarbeitende Familienangehörige, Abkömmlinge und Ehe- oder Lebenspartner des Arbeitgebers
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

Um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, haben Betroffene gemäß § 7a SGB IV die Möglichkeit, ihren Sozialversicherungsstatus in einem Statusfeststellungsverfahren verbindlich klären zu lassen. Im Falle von Gesellschafter-Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienmitgliedern findet die Überprüfung automatisch statt, sobald ein Arbeitgeber eine entsprechende DEÜV-Meldung macht. Anschließend erhält er für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ein Formular, in dem er Angaben zur Betrieb, zum Arbeitnehmer und dem Arbeitsverhältnis machen muss. Anhand dieser Angaben findet ein Statusfeststellungsverfahren für den Angestellten statt.

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung per Formular beantragen

Personen, für die kein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren durchgeführt wird, müssen selber eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung per Formular bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Die Rentenversicherung stellt zur Antragstellung für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Formular V027 zur Verfügung. Außer vom Arbeitnehmer selbst kann eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung per Formular auch vom Arbeitgeber oder von beiden gemeinsam gestellt werden.

Welche Daten werden für sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in Formular erhoben?

In jedem Fall müssen für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung im Formular von beiden Parteien detaillierte Angaben zum Arbeitverhältnis gemacht werden. Dabei muss der Arbeitnehmer auch angeben, ob er weitere Auftrageber oder zusätzliche Arbeitsverhältnisse hat. Möchte der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer nicht, dass der jeweils andere Kenntnis von seinen Angaben erhält, kann für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung das Formular auch von jedem Beteiligten separat ausgefüllt und eingereicht werden.

Anhand der Angaben, die für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung im Formular gemacht wurden, wird der Sozialversicherungsstatus festgelegt. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Antragsteller in einem rechtsmittelfähigen Bescheid mitgeteilt. Das bedeutet, dass gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden kann. Bleibt das Widerspruchsverfahren erfolglos, ist anschließend auch ein Klage bei einem Sozialgericht möglich.