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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Fragebogen

Um den Sozialversicherungsstatus einer Person ermitteln zu lassen, ist es notwendig, ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen zu lassen. Damit diese überprüfen kann, ob die notwendigen Kriterien für einen bestimmten Sozialversicherungsstatus erfüllt sind, muss für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Fragebogen ausgefüllt werden.

Wer muss für sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Fragebogen ausfüllen?

Wer für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einen Fragebogen ausfüllen muss, hängt von der Art des Statusfeststellungsverfahrens ab. Grundsätzlich werden in § 7a SGB IV zwei verschiedene Formen des Statusfeststellungsverfahrens unterschieden:

  • obligatorisches Statusfeststellungsverfahren
  • fakultatives Feststellungsverfahren (Anfrageverfahren)

Die beiden Verfahren unterscheiden sich darin, von wem und unter welchen Umständen das Verfahren beantragt wird.

Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren wird von Amts wegen eingeleitet. Das ist vor allem immer dann der Fall, wenn ein Arbeitgeber für ein neues Arbeitsverhältnis mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer oder einem Familienmitglied eine DEÜV-Meldung vornimmt. In diesem Fall verschickt die Deutsche Rentenversicherung Bund für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung den Fragebogen. Den Antrag und die notwendige Anlage sollten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gemeinsam ausfüllen, weil für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung im Fragebogen verschiedene Angaben zum neuen Arbeitsverhältnis und zum Unternehmen aber auch zum Arbeitgeber gemacht werden müssen. Anhand dieser Angaben für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung im Fragebogen legt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund den zutreffenden Sozialversicherungsstatus fest.

Fakultatives Statusfeststellungsverfahren/Anfrageverfahren

Anders als das obligatorische Statusfeststellungsverfahren findet das fakultative Statusfeststellungsverfahren nur auf expliziten Antrag eines Arbeitnehmers oder eines Arbeitgebers statt. Dazu ist es notwendig, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einen Fragebogen ausfüllen. Darin müssen Angaben zum Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber, dem Arbeitsverhältnis und auch zu eventuellen weiteren Arbeits- oder Auftragsverhältnissen des Arbeitnehmers gemacht werden.

Möchte eine der beiden beteiligten Parteien nicht, dass der jeweils andere Kenntnis von den gemachten Angaben erhält, kann für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Fragebogen von jeder Partei separat ausgefüllt werden.