Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Geschäftsführer

Um ihren Sozialversicherungsstatus verbindlich klären zu lassen, sollten durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Geschäftsführer ihre Sozialversicherungspflicht überprüfen lassen. Das ist deshalb besonders wichtig, weil sie so wie einige andere Personengruppen besonders oft von Unklarheiten bei der Festlegung des Sozialversicherungsstatus betroffen sind. Aus der Annahme eines falschen Sozialversicherungsstatus können sich jedoch verheerende Konsequenzen ergeben. Um solche Fälle zu vermeiden, sollte eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für Geschäftsführer aus eigenem Interesse von den Betroffenen durchgeführt werden.

Warum sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Geschäftsführer?

Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für Geschäftsführer bietet zwei klare Vorteile. Zum einen verschafft sie Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Sozialversicherungspflicht und damit auf ihre:

  • Beitragspflichten
  • Leistungsansprüche

Die Rechtssicherheit, die sich aus einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung für Geschäftsführer ergibt, verhindert, dass Beiträge von den Sozialversicherungsträgern nachgefordert werden, oder dass später trotz Beitragszahlen Leistungen verweigert werden. Beides sind häufige Konsequenzen, wenn Beiträge gar nicht oder ohne Sozialversicherungspflicht gezahlt werden.

Der zweite große Vorteil einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung für Geschäftsführer besteht darin, dass sie sich von der Sozialversicherungspflicht komplett befreien lassen können, wenn in der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung dem Geschäftsführer Sozialversicherungsfreiheit bestätigt wird. Kann Sozialversicherungsfreiheit nachgewiesen werden, ist ein Wechsel in eine oftmals deutlich lukrativere private Absicherung möglich.

Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit

Sozialversicherungsfreiheit erhalten durch eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Geschäftsführer, wenn ihnen in ihrem Arbeitsverhältnis bestimmte Rechte oder auch Freiheiten zugestanden werden. Anhand dieser Rechte ist häufig eine Einstufung als selbstständige Tätigkeit möglich. Folgende Voraussetzungen muss bei einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung ein Geschäftsführer erfüllen:

  • Er kann frei über seine Arbeitszeit, sowie Art, Ort und Umfang seiner Arbeit bestimmen
  • Er ist nicht an Weisungen gebunden
  • Seine Bezahlung ist abhängig vom Gewinn des Unternehmens
  • Es liegt eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB vor
  • Er verfügt über die notwendigen Vollmachten und Befugnisse, um das Unternehmen eigenständig rechtlich nach außen zu vertreten

Weitere wichtige Kriterien bei einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung können auch Gesellschafterbeteiligungen am Unternehmen oder weitere Beschäftigungsverhältnisse sein.

Eine Beurteilung des Sozialversicherungsstatus nimmt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Form eines Statusfeststellungsverfahrens vor. Die notwendigen Antragsformulare sind bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erhältlich.