Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung GmbH

Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung kann in einer GmbH für die beteiligten Gesellschafter aber auch für einige Angestellte schwierig sein. Das liegt vor allem daran, dass bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung innerhalb einer GmbH viele verschiedene Faktoren eine Rolle spielen können. Zum Beispiel:

  • Welche Gesellschaftsform liegt vor? Eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG?
  • Sind alle Gesellschafter gleichermaßen beteiligt oder gibt es Mehrheits- und Minderheits-Gesellschafter?
  • Hat ein Gesellschafter unabhängig von seinem Gesellschafteranteil erheblichen Einfluss auf die GmbH?
  • Ist einer der Gesellschafter gleichzeitig zum Beispiel als Gesellschafter-Geschäftsführer auch Angestellter der GmbH?

Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit

Inwiefern die Gesellschafter oder in einer GmbH und Co. KG auch der Kommanditist sozialversicherungspflichtig sind, hängt maßgeblich davon ab, über welche Einflussmöglichkeiten die einzelnen Personen verfügen. Bei Gesellschaftern gilt zum Beispiel, dass sie in der Regel sozialversicherungsfrei sind, wenn sie:

  • Mehr als 50 % der Gesellschafteranteile halten
  • Eine Sperrminorität haben
  • Aufgrund entscheidenden Fachwissens maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen haben

Die Sozialversicherungsfreiheit gilt in diesen Fällen bei einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung in einer GmbH auch, wenn die Gesellschafter als Gesellschafter-Geschäftsführer und damit als Angestellte für das Unternehmen tätig sind. Sozialversicherungspflicht liegt mitunter bei Fremdgeschäftsführern oder bei Minderheits-Gesellschaftern vor, die als weisungsgebundene Angestellte für das Unternehmen tätig sind.

Verbindliche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer GmbH

Für eine verlässliche und auch verbindliche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in einer GmbH ist letztendlich die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Dort können Betroffene wie Gesellschafter, Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch Kommanditisten ihren Sozialversicherungsstatus in einem Statusfeststellungsverfahren überprüfen lassen. Dazu müssen sie einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen und erhalten am Ende des Verfahrens einen Bescheid über ihren Sozialversicherungsstatus. Mit einer derartigen verbindlich sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung in einer GmbH erhalten die Beteiligten Rechtssicherheit in Bezug auf Beitragspflichten und Leistungsansprüche. Gleichzeitig ist eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in einer GmbH eine wichtige Voraussetzung für eine private Absicherung.