Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Selbständige

Bei der Sozialversicherungspflicht gilt grundsätzlich die Faustregel, dass Selbständige sozialversicherungsfrei und Angestellte sozialversicherungspflichtig sind. Für beide Fälle gibt es natürlich Ausnahmen. Bestimmte Gruppen von Angestellten können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen. Bei den selbständig tätigen gibt es ebenfalls bestimmte Personenkreise, für die eine Sozialversicherungspflicht besteht. In Zweifelsfällen kann daher eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Selbständige notwendig werden.

 

Durchführung einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Selbständigen

Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung können Selbständige in Zweifelsfällen selber beantragen. Immer wieder kommt es jedoch auch vor, dass selbständig Tätige von der Deutschen Rentenversicherung Bund überprüft werden. In diesem Fall erhalten die Betroffenen von der Rentenversicherung Bund das Formular V020 mit der Aufforderung, dieses auszufüllen. Das Formular V020 dient dazu, die notwendigen Daten zu erheben, die für ein sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für Selbständige notwendig sind. Das gleiche Formular muss auch ausgefüllt werden, wenn selbständig Tätige von sich aus ihre Sozialversicherungspflicht überprüfen lassen möchten.

In dem Formular V020, dem „Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung kraft Gesetzes als selbständig Tätiger“ muss der betroffene selbständig Tätige genaue Angaben machen zu:

  • Seiner Person
  • Seiner Tätigkeit
  • Seinen Auftraggebern
  • Seinen Versicherungsverhältnissen
  • Seinen Einkünften

Anhand dieser Angaben nimmt die zuständige Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für Selbständige vor.

 

Kriterien für Sozialversicherungspflicht bei sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung Selbständiger

Sozialversicherungspflicht liegt für selbständig Tätige vor, wenn sie zu bestimmten Berufsgruppen gehören. Das betrifft zum Beispiel:

  • Künstler und Publizisten
  • Selbständige Lehrer und Erzieher
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind

Weitere wichtige Merkmale für eine Feststellung der Sozialversicherungspflicht in einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung Selbständiger sind zum Beispiel, dass keine versicherungspflichtigen Angestellten beschäftigt werden und dass überwiegend oder ausschließlich für einen Auftraggeber gearbeitet wird. Von diesen Punkten sind insbesondere freiberufliche Einzelunternehmer häufig betroffen.

 

Vor sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung sollten Selbständige Beratung nutzen

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Selbständigen kann auch Sozialversicherungspflicht zur Folge haben, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, die den Berufsbildern der sozialversicherungspflichtigen selbständig Tätigen sehr ähnlich sind.

Um eine vorschnelle Einstufung als sozialversicherungspflichtig zu vermeiden, sollten sich vor einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung Selbständige in jedem Fall beraten lassen.