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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung TK

Bei einigen Arbeitnehmern ist es notwendig, dass die Sozialversicherungspflicht in einem Statusfeststellungsverfahren individuell ermittelt werden muss. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer zu einer bestimmten Gruppe von Personen gehört, bei denen aus verschiedenen Gründen der Sozialversicherungsstatus schwer zu bestimmen ist. Auch wenn verschiedene Arbeitsverhältnisse mit unterschiedlicher Sozialversicherungspflicht ausgeübt werden, ist die Bestimmung des Sozialversicherungsstatus schwierig. In bestimmten Fällen wird ein Statusfeststellungsverfahren von der Krankenkasse des Arbeitnehmers eingeleitet. Ist der Arbeitnehmer bei der Techniker Krankenkasse versichert, ist für die Einleitung und Beantragung einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung TK zuständig.

 

Welche Aufgabe hat bei einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung die TK?

Die Einleitung einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung durch die TK findet im Rahmen eines sogenannten obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens statt. Ein solches Verfahren ist gemäß § 7a SGB IV eine von zwei Möglichkeiten zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens. Im Gegensatz zu einem fakultativen Statusfeststellungsverfahren oder Anfrageverfahren wird das obligatorische Statusfeststellungsverfahren ausschließlich von Amts wegen eingeleitet. Die Aufgabe bei einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der TK besteht darin, zu ermitteln, in welchen Fällen ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss, und dieses dann in die Wege zu leiten.

Ablauf einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung TK

Die Ermittlung, wann eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von der TK eingeleitet werden muss, findet bei der DEÜV-Meldung eines Arbeitgebers für ein neues Arbeitsverhältnis statt. Dabei wird eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von der TK eingeleitet, wenn ein  Arbeitgeber bei der Anmeldung angibt, dass es sich bei dem neuen Arbeitsverhältnis um eine Beschäftigung mit einer Person auf folgenden Gruppen handelt:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Familienangehörigen

Ist dies der Fall wird eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von der TK eingeleitet. Die betroffenen Personen erhalten anschließend von der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Formular, in dem sie umfangreiche Angaben zum Arbeitsverhältnis machen müssen. Anhand dieser Angaben führt die zuständige Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Festlegung des Sozialversicherungsstatus durch.

Damit besteht die Aufgabe bei einer obligatorischen sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung für die TK darin, zu ermitteln, in welchen Fällen eine Überprüfung notwendig ist, und diese in die Wege zu leiten. Die eigentliche Überprüfung findet ausschließlich durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund statt.