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Sozialversicherungsstatus für Gesellschafter

06. Juli, 2015

Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus von Gesellschaftern haben immer wieder gravierenden Auswirkungen etwa in Form von Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger. Auch Leistungsverweigerungen im Bedarfsfall sind keine Seltenheit, wenn sich herausstellt, dass anders als jahrelang angenommen, tatsächlich gar keine Sozialversicherungspflicht besteht. Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, sollten sich gerade Gesellschafter so früh wie möglich Gewissheit über ihren tatsächlichen Sozialversicherungsstatus verschaffen.

In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht zur Sozialversicherung. Während bei den meisten Personen klar ist, ob und in welchem Umfang sie sozialversicherungspflichtig sind, gibt es auch bestimmte Personengruppen, bei denen es immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Sozialversicherungsstatus kommt. Eine Gruppe, bei der dies zum Beispiel immer wieder der Fall ist, sind Gesellschafter.

Wichtiges Kriterium: Gesellschafteranteile

Bei der Bestimmung des Sozialversicherungsstatus von Gesellschaftern ist insbesondere ein Kriterium von besonderer Bedeutung: der Umfang der Beteiligung und der damit in der Regel verbundenen Mitbestimmungsrechte. Verfügt ein Gesellschafter über mehr als 50% der Gesellschaftsanteile (Mehrheitsgesellschafter) kann er grundsätzlich die Geschicke und Entscheidungen in der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen. Jedoch gibt es auch hier zahlreiche Ausnahmen, die geprüft werden müssen. Aus diesem Grund, sollte auch hier der Sozialversicherungsstatus geprüft und ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet werden.

Noch komplizierter wird es, wenn der Gesellschafter nur einen geringen Teil der Gesellschaftsanteile hält. In diesem Fall handelt es sich um einen Minderheitsgesellschafter. Entsprechend seiner geringen Beteiligung an der Gesellschaft verfügt er im Normalfall auch nur über geringe Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung. In diesem Fall liegt häufig Sozialversicherungspflicht vor. Verfügt der Minderheitsgesellschafter hingegen über eine Sperrminorität und kann somit trotz geringer Stimmrechte Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung maßgeblich beeinflussen, kann auch in diesem Fall Sozialversicherungsfreiheit vorliegen.

Weitere relevante Kriterien

Der Umfang der Gesellschafterbeteiligung und die daraus gezogenen Rückschlüsse auf Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung bieten einen ersten ungefähren Anhaltspunkt bei der Bestimmung des Sozialversicherungsstatus von Gesellschaftern. Weil es im Einzelfall immer wieder zu Abweichungen und Sonderregelungen kommt, spielen neben den Gesellschafteranteilen vor allem vertragliche Regelungen grundsätzlich eine besonders wichtige Rolle. Hinzu kommen außerdem zahlreiche andere Faktoren, die einen Einfluss auf den Sozialversicherungsstatus haben können.

Zu Veränderungen des bestehenden Sozialversicherungsstatus kann es außerdem immer wieder bei Vertragsänderungen und Veränderungen der Gesellschafteranteile kommen.

Frühzeitig für klare Verhältnisse sorgen

Um Klarheit, Rechtssicherheit und Planungssicherheit zu schaffen, sollten Gesellschafter ihren Sozialversicherungsstatus im eigenen Interesse in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV verbindlich prüfen und festlegen lassen. Ein solches Feststellungsverfahren kann bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen, die mit der Festlegung des Sozialversicherungsstatus verbunden sind, empfiehlt es sich, bei einem Statusfeststellungsverfahren grundsätzlich professionelle Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wir von pro votum unterstützen Sie zum Beispiel bei der:

  • Vorbereitung zur Antragstellung
  • Der eigentlichen Antragstellung
  • Bei Fragen im Laufe des Verfahrens
  • Im Zweifel auch vor Gericht, wenn es gilt, Ihre Interessen zu wahren oder durchzusetzen
  • Gestaltung von Verträgen unter Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen Aspekten

Dafür stehen Ihnen unsere Experten aus den Bereichen Sozialversicherungs-, Verwaltungs- und Steuerrecht jederzeit zur Verfügung.