Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Sozialversicherungsstatus: Wann ist erneute Prüfung sinnvoll?

Sozialversicherungsstatus: Wann ist erneute Prüfung sinnvoll?

18. April, 2016

Bei bestimmten Personengruppen kommt es häufig zu Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsstatus. Klarheit verschafft in diesen Fällen ein Statusfeststellungsverfahren. Der darin ermittelte Status gilt dauerhaft für alle Bereiche der Sozialversicherung. Dennoch kann es in bestimmten Situationen sinnvoll sein, den Sozialversicherungsstatus erneut prüfen zu lassen.


Sinn und Zwecke des Statusfeststellungsverfahrens

Ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV dient dazu, den Sozialversicherungsstatus einer Person bei Unklarheiten verbindlich zu klären. Zu Unklarheiten kommt es regelmäßig bei:

  • Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Mitarbeitenden Familienangehörigen und Ehepartnern
  • Geschäftsführern
  • (Minderheits-)Gesellschaftern
  • Vorständen
  • etc.

Zuständig für die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Klärung, ob im Einzelfall die Kriterien für Sozialversicherungspflicht oder auch Sozialversicherungsfreiheit gegeben sind, erfolgt anhand verschiedener Kriterien. Unter anderem zum Beispiel anhand der Vertragsverhältnisse, die einer Beschäftigung zugrunde liegen. Der im Statusfeststellungsverfahren ermittelte Sozialversicherungsstatus ist für alle Zweige der Sozialversicherung dauerhaft bindend.


Erneute Prüfung bei gravierenden Veränderungen sinnvoll

Im Laufe eines Berufslebens kommt es immer wieder zu Veränderung. Betreffen solche Veränderungen die Verhältnisse, die einer Statusfeststellung zugrunde gelegen haben, kann es sinnvoll sein, den Status erneut prüfen zu lassen. Das kann konkret der Fall sein, wenn die Bedingungen für ein Beschäftigungsverhältnis gravierend geändert wurden oder es bei Gesellschafter-Geschäftsführern zu Veränderungen der Gesellschafter-Verhältnisse gekommen ist. Auch bei einem vollständigen Beschäftigungswechsel kann es sinnvoll sein, den Sozialversicherungsstatus erneut prüfen zu lassen, sofern bei dem neuen Beschäftigungsverhältnis nicht eindeutig klar ist, ob es sozialversicherungspflichtig ist oder nicht.


Beratung in Anspruch nehmen

Es gibt viele Faktoren, die einen Einfluss auf den Sozialversicherungsstatus haben. Entsprechend schnell können auch scheinbar unbedeutende Veränderungen gravierende Auswirkungen auf den Sozialversicherungsstatus haben. Auch nach einer verbindlich Klärung des Sozialversicherungsstatus ist es daher sinnvoll, professionelle Beratung und Unterstützung in Sozialversicherungsfragen in Anspruch zu nehmen und den eigenen Status gegebenenfalls auch erneut prüfen zu lassen.