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Sozialversicherungswerte für 2017 sind beschlossen – Was bedeutet das für die Sozialversicherungsfreiheit?

05. Dezember, 2016

Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat die Sozialversicherungswerte für 2017 beschlossen. Wie in den vergangenen Jahren steigen die Werte auch im kommenden Jahr weiter an. Was bedeutet das für die Sozialversicherungsfreiheit?


Welche Bedeutung haben Sozialversicherungswerte?

Bei den Sozialversicherungswerten handelt es sich um wichtige Rechengrößen im Zusammenhang mit der Sozialversicherungspflicht. Die beiden wichtigsten Werte sind dabei:

  • Beitragsbemessungsgrenze
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um einen Grenzwert, bis zu dem auf das Einkommen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Auf Einkommen oberhalb der Grenze müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung mehr gezahlt werden.

Folgende Beitragsbemessungsgrenzen gelten 2017:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
    Bundeseinheitlich: 4.350 Euro im Monat (52.200 Euro jährlich)
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung
    Westdeutschland: 6.350 Euro im Monat (76.200 Euro jährlich)
    Ostdeutschland: 5.700 Euro im Monat (68.400 Euro jährlich)

Übersteigt das Einkommen nicht nur die Beitragsbemessungsgrenze, sondern auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze, unterliegt der Betroffene nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Er kann wählen, ob er sich privat oder weiterhin freiwillig gesetzlich krankenversichern möchte. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde für 2017 auf 57.600 Euro angehoben.


Möglicher Einfluss auf Befreiung von Sozialversicherung

Auf der einen Seite bedeutet diese Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, dass Personen ein höheres Jahreseinkommen erzielen müssen, um sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien zu lassen. Aber auch für Personen die bereits sozialversicherungsfrei in der Krankenversicherung sind, hat diese Anhebung Auswirkungen. Steigt das Jahreseinkommen einer Person weniger stark als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann der Betroffene dadurch wieder unter die Grenze fallen. In diesem Fall kann er wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse werden.