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Anlage zum Statusfeststellungsverfahren

Eine Anlage zum Statusfeststellungsverfahren kann auf unterschiedliche Weise benötigt werden:

  • Als zusätzliches Formular, das zusätzlich zum eigentlichen Antragsformular ausgefüllt werden muss
  • Als Nachweise und Belege, die von allen Antragstellern als Nachweise für ihre Angaben dem Antrag beigefügt werden müssen

Wann wird Anlage zum Statusfeststellungsverfahren benötigt?

Nachweise und Belege müssen alle Antragsteller ihrem eigentlichen Antragsformular beifügen. Dabei handelt es sich in der Regel um Kopien von Arbeits- oder Gesellschafterverträgen, in denen die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und -nehmer genau beschrieben ist. Mit derartigen Unterlagen, die als Anlage zum Statusfeststellungsverfahren dem Hauptantrag beigefügt werden, werden die Angaben im Antragsformular bestätigt.

Als Anlage zum Statusfeststellungsverfahren werden außerdem zusätzliche Formulare benötigt, mit denen die genauen Modalitäten des Auftrags- oder Beschäftigungsverhältnisses wiedergegeben werden. Diese Angaben werden bei der Beurteilung des Sozialversicherungsstatus als wichtige Entscheidungsgrundlage herangezogen.

Welche Anlage zum Statusfeststellungsverfahren?

Um das Auftragsverhältnis zu beschreiben, werden je nach Personenkreis und Beschäftigungsverhältnis folgende Formulare regelmäßig als Anlage zum Statusfeststellungsverfahren benötigt:

  • C0031 – Alle Antragsteller, die nicht in die folgenden beiden Gruppen gehören
  • C0032 – Gesellschafter-Geschäftsführer, Fremdgeschäftsführer, Mitarbeitende Gesellschafter
  • C0033 – Angehörige eines Arbeitgebers

Zu beachten ist, dass eine Beurteilung des Sozialversicherungsstatus nur dann stattfinden kann, wenn eine Anlage zum Statusfeststellungsverfahren, in der das betreffende Auftrags- oder Arbeitsverhältnis genau beschrieben wird, eingereicht wird.

Belege, die als Nachweise als Anlagen zum Statusfeststellungsverfahren beigefügt werden müssen, können sein:

  • Arbeitsvertrag
  • Gesellschaftervertrag
  • Zusätzliche Unterlagen, mit Beschreibungen der Tätigkeit (zum Beispiel, schriftlich fixierte mündliche Absprachen, zusätzliche Dienstvereinbarungen, o.ä.)

 

Beratung zur Anlage zum Statusfeststellungsverfahren

Die Anlage zum Statusfeststellungsverfahren stellt einen wichtigen Bestandteil der Unterlagen für das Verfahren dar. Oft wird anhand der Eigenschaften des Arbeitsverhältnisses, die in der Anlage zum Statusfeststellungsverfahren dargestellt werden, der Sozialversicherungsstatus für ein Beschäftigungsverhältnis festgelegt.

Damit es beim Aufüllen der Anlage zum Statusfeststellungsverfahren nicht zu Fehlern kommt oder unvorteilhafte Angaben gemacht werden, die zu einem unerwünschten Status führen könnten, sollte im Vorfeld immer eine unabhängige Beratung in Anspruch genommen werden.