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Antrag Statusfeststellung BfA

Bis zum Jahr 2005 wurde der Antrag auf Statusfeststellung an die BfA, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, gerichtet. Die BfA war die Vorgängerorganisation der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Umbenennung erfolgte per Gesetz zum 1. Oktober 2005.

Antrag Statusfeststellung: BfA war von 1999 bis 2005 Adressat

Eine Statusfeststellung resultiert in einer Entscheidung über den sozialversicherungsrechtlichen Status einer Person. Dabei gibt es zwei mögliche Ergebnisse:

a) sozialversicherungspflichtig

Der Mitarbeiter befindet sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, das heißt er handelt weisungsgebunden hinsichtlich der Art und des Umfangs der Tätigkeit sowie des Ortes und des Zeitpunkts der Tätigkeitsausübung. Aus der Feststellung der Sozialversicherungspflicht resultiert zum Einen die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge. Aber sie führt auch zu einer Rechtssicherheit in bezug auf die Berechtigung zum Empfang von Sozialleistungen im Bedarfsfall.

b) nicht sozialversicherungspflichtig

Für Beschäftigte, deren Tätigkeit eher den Kriterien der Selbstständigkeit entspricht – also eine fehlende Bindung an Weisungen und das Tragen eines eigenen unternehmerischen Risikos aufweist – entfällt die Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, insofern das Statusfeststellungsverfahren zu dem entsprechenden Ergebnis kommt. Allerdings besteht auf der Grundlage der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht auch kein Recht mehr auf den Bezug von Sozialleistungen, selbst dann nicht, wenn in der Vergangenheit trotzdem regelmäßig Beiträge eingezahlt worden sind.

Für die Bearbeitung der Anträge auf Statusfeststellung war die BfA zuständig, bis sie in Deutsche Rentenversicherung Bund umbenannt wurde. Seit der Einführung des Anfrageverfahrens im Jahr 1999 durch eine entsprechende gesetzliche Anpassung kann nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV ein Antrag auf Statusfeststellung durch die BfA – und jetzt durch die Deutsche Rentenversicherung Bund – gestellt werden.

Antrag Statusfeststellung BfA und Deutsche Rentenversicherung: kaum formale Änderungen

Für den Antrag auf eine Statusfeststellung hat die Umbenennung der BfA kaum Konsequenzen gehabt. Bereits vor 2005 gab es das entsprechende Formular V027, das auch heute noch – mit einigen Ergänzungen und Aktualisierungen – auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung zum Download bereitsteht.