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Deutsche Rentenversicherung Bund Statusfeststellungsverfahren

Im Deutsche Rentenversicherung Bund Statusfeststellungsverfahren soll geklärt werden, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt und ob in dieser Beschäftigung Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung besteht. Dabei können nur konkrete, also tatsächlich praktizierte Vertragsverhältnisse beurteilt werden. Pauschalentscheidungen oder Vorabentscheidungen können nicht getroffen werden. Hat ein Auftragnehmer gleichzeitig mehrere Auftraggeber, ist jedes Vertragsverhältnis für sich zu beurteilen. Einer Entscheidung im Deutsche Rentenversicherung Bund Statusfeststellungsverfahren bedarf es nicht, wenn sich die Vertragsparteien einig sind, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen seinen Arbeitnehmer mit der 1. folgenden Lohnabrechung oder Gehaltsabrechung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beginn der Beschäftigung, bei der Einzugsstelle (Krankenkasse) anmelden.

Das Deutsche Rentenversicherung Bund Statusfeststellungsverfahren ist Zweifelsfällen vorbehalten. Ein Antrag auf Statusfeststellung sollte daher gestellt werden, wenn Unsicherheit über den rechtlichen Status des Auftragnehmers besteht. Durch das Anfrageverfahren können die Beteiligten eine für die anderen Sozialversicherungsträger verbindliche Entscheidung der Clearingstelle zum Bestehen oder Nichtbestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und ggf. zur Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit bzw. zum Vorliegen von Ausschlusstatbeständen von der Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung herbeiführen. Seit dem 1.1.2005 ist auch die Bundesagentur für Arbeit leistungsrechtlich an die Entscheidung der Clearingstelle gebunden.