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Statusfestsellungsverfahren für mitarbeitende Angehörige

Die Rechtsgrundlage für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bildet § 7a SGB IV. Darin ist festgelegt, dass jede Person einen Anspruch auf eine Überprüfung des Sozialversicherungsstatus hat, sofern Zweifel an ihrem Status bestehen. Die Überprüfung kann dabei auf zwei verschiedene Weisen Erfolgen:

  • oligatorisches Verfahren
  • fakultatives Verfahren

Das obligatorische Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet. Es findet unter anderem als automatisches Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Angehörige oder auch Gesellschafter-Geschäftsführer statt. Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Angehörige findet seit 2008 und ausschließlich für neue Arbeitsverhältnisse statt.

Ablauf des Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Angehörige

Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Angehörige wird durchgeführt, sobald ein Arbeitgeber für ein neues Arbeitsverhältnis mit einem Familienmitglied eine DEÜV-Meldung vornimmt. In diesem Fall leitet die zuständige Krankenkasse ein Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Angehörige ein. Den betroffenen Personen werden die notwendigen Formulare in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeschickt. Darin müssen ausführliche Angaben zum Arbeitsverhältnis, dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und der verwandtschaftlichen Beziehung der beiden zueinander gemacht werden.

Mit den Angaben aus dem Formular führt die zuständige Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Angehörige durch. Das Ergebnis, also der ermittelte Sozialversicherungsstatus, wird den betroffenen Personen in einem Bescheid mitgeteilt.

 

Überprüfung alter Arbeitsverhältnisse

Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Angehörige wird erst seit 2008 durchgeführt. Bei älteren Arbeitsverhältnissen fand ein Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Angehörige in vielen Fällen nicht statt. Das bedeutet, dass in diesen Fällen der Sozialversicherungsstatus häufig nicht verbindlich geklärt ist. In diesem Fall sollten die Betroffenen von sich aus ein fakultatives Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Angehörige beantragen. Diese Form des Verfahren unterscheidet sich in erster Linie dadurch vom obligatorischen Verfahren, dass die Betroffenen von sich aus einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen müssen.

Eine Klärung des Sozialversicherungsstatus in Form eines Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Angehörige ist deshalb so wichtig, weil aus der Annahme eines falschen Sozialversicherungsstatus fatale Konsequenzen entstehen können:

  • Verweigerung von Leistungen im Bedarfsfall
  • Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für mehrere Jahre

Außerdem bietet ein Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Familienangehörige immer auch die Möglichkeit der Sozialversicherungsfreiheit. Damit ist ein Wechsel in eine private Versicherung möglich, was in den meisten Fällen deutlich vorteilhafter ist.