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Statusfeststellung Sozialversicherung Antrag

Die sogenannte Statusfeststellung betrifft die Sozialversicherung. Auf Antrag prüfen die Behörden, ob für die jeweilige Person eine abhängige Beschäftigung vorliegt oder ob sie eine selbstständige Tätigkeit ausübt.

Statusfeststellung Sozialversicherung: Antrag seit 1999 möglich

Die Statusfeststellung zur Sozialversicherung auf Antrag ist seit dem Jahr 1999 möglich. Wenn objektive Zweifel an der Sozialversicherungspflicht einer Person bestehen, dann kann nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV ein Statusfeststellungsverfahren eingefordert werden. Betroffen sind vor allem Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer sowie Selbstständige. Für mitarbeitende Familienangehörige ist ebenfalls eine Statusfeststellung zur Sozialversicherung notwendig. Der Antrag wird hierbei aber nicht freiwillig gestellt, sondern die Einzugsstelle leitet automatisch ein Statusfeststellungsverfahren ein, wenn der Arbeitgeber die Anstellung von Familienmitgliedern (Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder) meldet.

Vorteile des Antrags auf Statusfeststellung zur Sozialversicherung

I

m günstigsten Fall führt der Antrag auf Statusfeststellung hinsichtlich der Sozialversicherung am Ende zu einer Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Dies bedeutet

  1. eine sofortige Erhöhung des Nettoeinkommens aufgrund der eingesparten Sozialabgaben und
  2. die Möglichkeit, zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren zurückzufordern.

Darüber hinaus gewinnt die Person, für die der Antrag auf eine Statusfeststellung zur Sozialversicherung gestellt wird, Rechtssicherheit hinsichtlich der Situation. Die Sozialversicherungspflicht hängt unmittelbar mit dem Recht auf den Bezug von Sozialleistungen zusammen. Dieses Recht lässt sich nicht aus einer regelmäßigen Beitragszahlung ableiten, sondern besteht nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundessozialgerichts nur dann, wenn der Betreffende zum Zeitpunkt der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auch dazu verpflichtet war.

Statusfeststellung Sozialversicherung: Antrag geht an die Clearingstelle der DRV

Der Antrag auf eine Statusfeststellung hinsichtlich der Sozialversicherung wird mithilfe eines speziellen Formulars gestellt, das sich zum Beispiel auf der Website der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zum Download findet. Der fertige Antrag wird an die Clearingstelle der DRV geschickt. Sie hat ihren Sitz in Berlin und ist seit 2010 bundesweit die einzige Behörde, die Statusfeststellungsverfahren durchführt. Nach etwa vier Wochen teilt die Clearingstelle schriftlich ihre Entscheidung mit, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.

Es empfiehlt sich, für die Bearbeitung des Antrags auf Statusfeststellung zur Sozialversicherung die professionelle Beratung von Fachleuten in Anspruch zu nehmen, da jeder Fall sehr individuell ist und die Entscheidung der Clearingstelle über den sozialversicherungsrechtlichen Status weitreichende Konsequenzen hat.