Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsbescheid

Angestellte, die nicht eindeutig der Sozialversicherungspflicht unterliegen, sollten in jedem Fall ein Statusfeststellungsverfahren beantragen, um ihren Sozialversicherungsstatus verbindlich prüfen zu lassen. Das gilt insbesondere für folgende Personenkreise:

  • Gesellschafter
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienangehörige
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Fremdgeschäftsführer

All diesen Personen ist gemeinsam, dass sie zwar in der Regel Angestellte eines Unternehmens sind, gleichzeitig aber auch über ein sehr großes Maß an Entscheidungsbefugnis und unternehmerisches Mitspracherecht verfügen, so dass sie häufig auch als Unternehmer und damit als Selbstständige im sozialversicherungsrechtlichen Sinne eingestuft werden können. Als Selbstständige sind sie jedoch nicht sozialversicherungspflichtig.

Was ist ein Statusfeststellungsbescheid?

In einem Statusfeststellungsverfahren können die Betroffenen prüfen lassen, ob sie die Voraussetzungen für einen bestimmten Sozialversicherungsstatus erfüllen. Dazu stellen sie einen Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Nach der Bearbeitung erhalten sie dann einen Statusfeststellungsbescheid, in denen ihnen mitgeteilt wird, ob sie die Kriterien für den fraglichen Status erfüllen und welchem Status sie zugeordnet werden. Der Statusfeststellungsbescheid ist für alle Sozialversicherungsträger verbindlich gültig.

Gegen den Statusfeststellungbescheid können die Antragsteller innerhalb einer bestimmte Frist Einspruch erheben. Führt dieser Schritt nicht zum gewünschten Ergebnis, kann gegen den Statusfeststellungsbescheid in einem weiteren Schritt auch vor einem Sozialgericht geklagt werden.

Wozu dient ein Statusfeststellungsbescheid?

Gerade bei Personen mit einem unklaren Sozialversicherungsstatus stellt der Bescheid über die Sozialversicherungsfreiheit eine wichtige Voraussetzung für eine private Vorsorge und Absicherung dar. Auch gegenüber Sozialversicherungssträgern ist der Bescheid ein wichtiges Dokument, um Rechtssicherheit bei Leistungsansprüchen und zur Beitragszahlung zu erlangen.