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Statusfeststellungsverfahren Abkömmlinge

Das Statusfeststellungsverfahren Abkömmlinge wurde zum 01. Januar 2008 eingeführt, weil es in vielen Familienunternehmen üblich ist, dass die ganze Familie zum Teil über mehrere Generationen im Betrieb mitarbeitet. Häufig werden dann für Ehepartner, Lebensgefährten oder Abkömmlinge Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. In den meisten Fällen geschieht dies, ohne dass der Sozialversicherungsstatus verbindlich festgelegt worden ist. Das kann in den schlimmsten Fällen jedoch dazu führen, dass den Betroffenen im Bedarfsfall Leistungen verweigert werden, obwohl die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

Statusfeststellungsverfahren für Abkömmlinge obligatorisch

Als Erweiterung des Statusfeststellungsverfahrens für mitarbeitende Eheleute wird das Statusfeststellungsverfahren für Abkömmlinge obligatorisch durchgeführt, sobald der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis bei der Krankenkasse als Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge anmeldet. In diesem Fall erhält er einen ausführlichen Fragebogen, in dem er umfangreiche Angaben zum Arbeitsverhältnis machen muss. Diese Angaben dienen als Grundlage für das Statusfeststellungsverfahren für Abkömmlinge. Als Abkömmlinge gelten dabei:

  • eheliche und auch uneheliche Kinder des Arbeitgebers
  • Enkel und Urenkel des Arbeitgebers
  • Adoptivkinder des Arbeitgebers

Stief- und Pflegekinder zählen nicht zu den Abkömmlingen.

Fakultatives Statusfeststellungsverfahren für Abkömmlinge

Weil das obligatorische Statusfeststellungsverfahren für Abkömmlinge erst seit 2008 und auch nur für neue Arbeitsverhältnisse durchgeführt wird, ist bei älteren Arbeitsverhältnissen mit mitarbeitenden Familienangehörigen der Sozialversicherungsstatus häufig nicht geklärt. In diesem Fall sollte grundsätzlich ein fakultatives Statusfeststellungsverfahren für die Abkömmlinge, die im Familienunternehmen mitarbeiten, beantragt werden. Ein Antrag kann gemäß § 7a SGB IV jederzeit vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gestellt werden, sofern für den Betroffenen in der Vergangenheit noch kein Statusfeststellungsverfahren beantragt wurde. Für das Statusfeststellungsverfahren für Abkömmlinge ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig.

Die Klärung des Sozialversicherungsstatus hat für die Betroffenen mehrere Vorteile. Zum Beispiel ist es für den Betroffenen möglich, sich von der Sozialversicherungspflicht befreien zu lassen und in eine effektivere private Absicherung und Altersvorsorge zu wechseln, wenn bei dem Statusfeststellungsverfahren Sozialversicherungsfreiheit festgestellt wird. In diesem Fall ist es häufig auch möglich, die über Jahre zu Unrecht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurückzufordern. Wird Sozialversicherungspflicht in dem Verfahren festgestellt, erhält der Betroffene Rechtssicherheit für seine Beitragspflicht und vor allem seine Leistungsansprüche.