Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Statusfeststellungsverfahren » Statusfeststellungsverfahren Arbeitnehmer

Statusfeststellungsverfahren Arbeitnehmer

Weil in der überwiegenden Mehrzahl aller Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherungsstatus eindeutig ist, müssen nur in relativ wenigen Ausnahmefällen Statusfeststellungsverfahren für Arbeitnehmer durchgeführt werden. Es gibt jedoch bestimmte Arbeitsverhältnisse und Personenkreise, bei denen ein Statusfeststellungsverfahren Arbeitnehmer durchführen lassen sollten, weil in diesen Fällen der Sozialversicherungsstatus nur schwer festzustellen ist. Das betrifft insbesondere Arbeitsverhältnisse von:

  • Geschäftsführern
  • Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Fremdgeschäftsführern
  • (Mitarbeitenden) Gesellschaftern
  • Mitarbeitenden Familienangehörigen
  • Vorständen von Aktiengesellschaften

Warum sollten Statusfeststellungsverfahren Arbeitnehmer durchführen lassen?

Sobald Zweifel am Sozialversicherungsstatus bestehen, sollte ein Statusfeststellungsverfahren von Arbeitnehmern in jedem Fall beantragt werden. Das ist deshalb so besonders wichtig, weil sich aus einem ungeklärten Sozialversicherungsstatus schwerwiegende Konsequenzen ergeben können. Zum Beispiel können Sozialversicherungsbeiträge für mehrere Jahre nachgefordert werden, wenn diese in der fälschlichen Annahme von Sozialversicherungsfreiheit nicht gezahlt wurden. Außerdem können im Bedarfsfall Leistungen verweigert werden, wenn sich herausstellt, dass anders als angenommen gar keine Sozialversicherungspflicht für die betreffenden Person besteht.

Neben der Klärung der Beitragspflichten und Leistungsansprüche können von einem Statusfeststellungsverfahren Arbeitnehmer auch noch auf eine andere Weise profitieren. Stellt sich nämlich im Statusfeststellungsverfahren für den Arbeitnehmer heraus, dass er sozialversicherungsfrei ist, kann er sich privat absichern und muss keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen. Gerade bei Personen mit höherem Einkommen stellt ein Wechsel in eine private Absicherung einen großen Vorteil dar.

 

Wie findet Statusfeststellungsverfahren für Arbeitnehmer statt?

Ein Statusfeststellungsverfahren für Arbeitnehmer kann auf zwei verschiedene Weisen erfolgen:

  • Als obligatorisches Feststellungsverfahren, das von Amts wegen eingeleitet wird
  • Als fakultatives Statusfeststellungsverfahren, das Arbeitnehmer beantragen können

Das obligatorische Verfahren wird unter bestimmten Voraussetzungen automatisch durchgeführt, ohne dass die betroffene Person einen Antrag stellen muss. Das ist vor allem immer dann der Fall, wenn ein Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer oder mitarbeitenden Familienangehörigen anmeldet.

Das fakultative Statusfeststellungsverfahren können Arbeitnehmer oder auch -geber per Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Dazu müssen beide gemeinsam ein Antragsformular ausfüllen, in dem sie verschiedene Angaben insbesondere zum Arbeitsverhältnis machen müssen. Diese Angaben prüft die Clearingstelle und legt in dem Statusfeststellungsverfahren für Arbeitnehmer den Sozialversicherungsstatus verbindlich fest.