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Statusfeststellungsverfahren Auftraggeber

Die Überprüfung des Sozialversicherungsstatus scheint auf den ersten Blick vor allem für Arbeitnehmer wichtig zu sein. Mit Klärung ihrer Sozialversicherungspflicht können sie ihren Versicherungsschutz angemessen aufbauen und erhalten die notwendige Rechtssicherheit, um in Zweifelsfällen ihre Leistungsansprüche durchsetzen zu können. Neben Arbeitnehmern profitieren von einem Statusfeststellungsverfahren Auftraggeber ebenfalls in großem Umfang.

Warum sollte Statusfeststellungsverfahren Auftraggeber beantragen?

Genauso wie Arbeit- oder Auftragnehmer kann bei Zweifeln am Sozialversicherungsstatus ein Statusfeststellungsverfahren vom Auftraggeber für Auftragnehmer beantragt. Durch die verbindliche Festlegung des Sozialversicherungsstatus erhält im Statusfeststellungsverfahren der Auftraggeber:

  • Rechtssicherheit über zu zahlende Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und damit auch
  • Sicherheit, vor späteren Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger

Bei Arbeitsverhältnissen mit Personen aus folgenden Gruppen sollte ein Statusfeststellungsverfahren vom Auftraggeber beantragt werden, damit es später nicht zu Beitragsnachforderungen kommt, falls sich wider Erwarten Sozialversicherungspflicht für das betreffende Auftragsverhältnis herausstellt:

  • Selbstständige, die vorwiegend oder ausschließlich für einen Auftraggeber arbeiten
  • Geschäftsführer
  • Geschäftsführer-Gesellschafter
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Mitarbeitende Familienangehörige, Ehe- oder Lebenspartner und Abkömmlinge
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

Wie kann Statusfeststellungsverfahren von Auftraggeber beantragt werden?

Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eines Arbeitsverhältnisses kann gemäß § 7a SGB IV auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen. Nämlich als:

  • obligatorisches Feststellungsverfahren
  • fakultatives Feststellungs- oder Anfrageverfahren

Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren wird von Amts wegen automatisch durchgeführt, wenn zum Beispiel ein neues Arbeitsverhältnis mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer oder einem mitarbeitenden Familienmitglied angemeldet wird. Im Gegensatz dazu kann ein fakultatives Statusfeststellungsverfahren vom Auftraggeber oder auch vom Auftragnehmer beantragt werden, sofern berechtigte Zweifel am Sozialversicherungsstatus einer Person bestehen.

Zur Antragstellung müssen in einem Vordruck der Deutschen Rentenversicherung Bund sowohl Auftragnehmer und -geber das Auftragsverhältnis beschreiben und verschiedene Angaben dazu und zu ihrer Person machen. Diese Angaben prüft die zuständige Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung und legt fest, welcher Sozialversicherungsstatus gültig ist.

Vor Statusfeststellungsverfahren sollten Auftraggeber Beratung nutzen

Um beim Sozialversicherungsstatus vom Beginn eines Auftrags- oder Arbeitsverhältnisses an Klarheit zu haben, sollte ein Statusfeststellungsverfahren vom Auftraggeber immer beantragt werden, wenn Zweifel am zutreffenden Sozialversicherungsstatus bestehen. Fragen zur Antragstellung können in einer professionellen Beratung zum Thema geklärt werden. Auf diese Weise lassen sich auch Formfehler bei der Antragstellung und damit auch spätere Komplikationen vermeiden.