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Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung

Für die Prüfung des Sozialversicherungsstatus steht Personen, deren Status unklar ist, ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. Im Rahmen des Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung wird der Sozialversicherungsstatus der betreffenden Person von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) geprüft und verbindlich festgelegt. Die Clearingstelle DRV ist eine zentrale Einrichtung aller Sozialversicherungsträger, die der DRV angegliedert ist.

 

Wer muss ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen?

In der Regel müssen die meisten angestellten Arbeitnehmer und auch die meisten Selbstständigen kein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen. Bei ihnen ist der Sozialversicherungsstatus klar und sie zahlen entsprechend ihre Beiträge.

Anders verhält es sich bei bestimmten Gruppen von Angestellten und auch einigen Selbstständigen, deren Sozialversicherungsstatus nicht so offensichtlich zu bestimmen ist. Das sind insbesondere:

  • Geschäftsführer
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienangehörige, Ehe- und Lebenspartner sowie Abkömmlinge des Arbeitgebers
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen wird ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung inzwischen von Amts wegen, das heißt automatisch eingeleitet. In diesem Fall werden den Betroffenen die notwendigen Formulare zugeschickt, sobald der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zur Sozialversicherung angemeldet hat. Für alle anderen Personen gilt, dass sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen müssen.

 

Wann sollte ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung stattfinden?

Ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung sollte in jedem Fall durchgeführt werden, wenn ernsthafte Zweifel am Sozialversicherungsstatus einer Person bestehen. Dabei gilt, dass das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung so früh wie möglich beantragt werden sollte. Andernfalls können sich zum Beispiel eventuelle Beitragsnachforderungen von Sozialversicherungsträgern zu immer größeren Beträgen summieren.

Außerdem besteht bei einem Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung immer auch die Möglichkeit von Sozialversicherungsfreiheit und damit die Möglichkeit zum Wechsel in eine private Absicherung. Hierbei gilt: eine frühzeitige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ermöglicht einen frühzeitigen Wechsel in die private Absicherung.