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Statusfeststellungsverfahren Dauer

Wer für eine fakultative oder obligatorische sozialversicherungsrechtliche Beurteilung die notwendigen Formulare und Unterlagen ausgefüllt und eingereicht hat, muss erst einmal warten. Die zuständige Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beginnt nach der Antragstellung mit der Bearbeitung. Für diese Bearbeitung beträgt die Statusfeststellungsverfahren Dauer etwa vier Wochen. Durch verschiedene Faktoren kann sich für die Bearbeitung des Statusfeststellungsverfahren die Dauer verlängern.

Erhöhung Statusfeststellungsverfahren Dauer bei abweichendem Status

Ein häufiger Fall, durch den sich im Statusfeststellungsverfahren die Dauer zur Bearbeitung eines Antrages verlängern kann, ist die Feststellung eines abweichenden Sozialversicherungsstatus. In den Antragsformularen muss nämlich immer auch angegeben werden, auf welchen Sozialversicherungsstatus ein Arbeitsverhältnis überprüft werden soll.

Geht der Antragsteller also davon aus, dass sein Beschäftigungsverhältnis die Kriterien für eine selbstständige Tätigkeit erfüllt, gibt er dies im Formular entsprechend an. Die Clearingstelle überprüft anhand der Angaben zum Beschäftigungsverhältnis, ob die notwendigen Kriterien für den angegebenen Sozialversicherungsstatus erfüllt werden.

Ist dies der Fall, erhält der Antragsteller einen entsprechenden Bescheid. In diesem regulären Fall beträgt für das Statusfeststellungsverfahren die Dauer vier Wochen. Stellt die Clearingstelle im Verfahren einen abweichenden Sozialversicherungsstatus fest, erhöht sich für das Statusfeststellungsverfahren die Dauer. Der Antragsteller erhält nämlich die Möglichkeit, Stellung zu den fraglichen Punkten zu nehmen. Anschließend prüft die Clearingstelle erneut. Abschließend erhält der Antragsteller wie auch im Normalfall einen Bescheid über den ermittelten Status.

Einfluss von Rechtsmitteln auf Statusfeststellungsverfahren Dauer

Gegen den Bescheid der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund kann Widerspruch erhoben werden, wenn Zweifel an dem ermittelten Status bestehen. In diesem Fall erhöht sich die Statusfeststellungsverfahren Dauer zwar nicht direkt, aber der Sozialversicherungsstatus tritt auch noch nicht in Kraft. Das gleiche gilt auch, wenn das Widerspruchverfahren keine Lösung bringt und im nächsten Schritt Klage erhoben wird.

Beide Rechtsmittel haben aufschiebende Wirkung. Das hat zwar keinen Einfluss mehr auf die Statusfeststellungsverfahren Dauer, bewirkt aber, dass so lange keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, bis der Status rechtssicher und endgültig festgelegt worden ist. Im Fall der Sozialversicherungspflicht kann das aber auch bedeuten, dass bei Bestätigung des Status die Beiträge für den Zeitraum der Rechtsverfahren nachgezahlt werden müssen.