Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Definition

Bei der Sozialversicherungspflicht von Personen kommt es immer wieder zu Unklarheiten. Zwar gilt die Faustregel, dass Angestellte sozialversicherungspflichtig und Selbstständige sozialversicherungsfrei sind. Es gibt jedoch für bei Gruppen Ausnahmen und daraus können sich häufig auch Unklarheiten ergeben. Aus diesem Grund sollte durch ein Statusfeststellungsverfahren Definition des korrekten Sozialversicherungsstatus erfolgen.

 

Was ist Statusfeststellungsverfahren laut Definition?

Dabei gilt für ein Statusfeststellungsverfahren die Definition gemäß § 7a SGB IV, dass es dazu dient, den Sozialversicherungsstatus einer Person eindeutig und verbindlich zu ermitteln und festzulegen. Dabei kann ein Statusfeststellungsverfahren zur Definition des zutreffenden Sozialversicherungsstatus auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen:

  • Auf Antrag einer Person
  • Von Amts wegen eingeleitet

Das Statusfeststellungsverfahren zur Definition des Sozialversicherungsstatus auf Antrag einer Person kann immer gestellt werden, wenn berechtigte Zweifel am Sozialversicherungsstatus der betreffenden Person bestehen. Voraussetzung ist jedoch, dass noch kein Statusfeststellungsverfahren zur Definition des Sozialversicherungsstatus von Amts wegen eingeleitet wurde.

Ein Statusfeststellungsverfahren zur Definition des Sozialversicherungsstatus wird immer dann von Amts wegen eingeleitet, wenn ein Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer oder mitarbeitenden Familienmitglied zur Sozialversicherung anmeldet. Dieses Verfahren wird auch als obligatorisches Statusfeststellungsverfahren bezeichnet.

 

Aufgabe eines Statusfeststellungsverfahrens

Der eigentliche Zweck des Statusfeststellungsverfahrens ist die Definition, ob ein Beschäftigungsverhältnis als abhängig oder selbstständig einzustufen ist und ob sich daraus Sozialversicherungspflicht ergibt oder nicht.

Grundlage für diese Prüfung sind umfangreiche Angaben, die in den Antragsformularen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zum betreffenden Beschäftigungsverhältnis gemacht werden müssen. Es ist dabei unerheblich, ob der Antrag vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gestellt wird. In jedem Fall müssen beide Parteien detaillierte Angaben zu verschiedenen Punkten wie dem Unternehmen, dem Einkommen oder weiteren Beschäftigungsverhältnissen des Arbeitnehmers machen.

Der in dem Feststellungsverfahren festgelegte Sozialversicherungsstatus ist rechtsverbindlich und gilt für alle Sozialversicherungsträger.