Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Statusfeststellungsverfahren » Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung Bund

Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung Bund

Wenn für das Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung Bund Zweifel über die Einordnung des sozialversicherungsrechtlichen Status bestehen, können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Es schafft für die Beteiligten Rechtssicherheit und dient dazu, die Versicherungspflicht- oder freiheit feststellen zu lassen.

Der Antrag muss von Gesetzes wegen schriftlich gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat hierfür den Antragsvordruck V027 „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ entwickelt.


Neben dem Formular V027 sind dem Antrag Kopien aller Verträge, die das bestehende Auftragsverhältnis betreffen (z.B. Arbeitsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug) beizufügen. Ebenso sind alle gegebenenfalls bestehenden Zusatzvereinbarungen, Änderungsvereinbarungen oder Ergänzungsvereinbarungen beizufügen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund teilt den Beteiligten mit, welches Ergebnis ihre Prüfung ergeben hat und auf welche Tatsachen sie sich dabei stützt.

Gegen den endgültigen Feststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund für das Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung Bund kann zunächst Widerspruch und gegen den Widerspruchsbescheid dann Klage erhoben werden. In diesem Fall entfaltet der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund zunächst keine Wirkung. Bis zu einer endgültigen Klärung, z.B. durch ein Sozialgericht, brauchen somit zunächst auch keine Beiträge gezahlt zu werden, die Fälligkeit der Beiträge wird hinausgeschoben.