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Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung Fragebogen

Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung kann grundsätzlich auf zwei verschiedene Weisen eingeleitet werden:

  • Auf Antrag der betroffenen Person oder des Arbeit-/Auftraggebers (fakultatives oder Anfrageverfahren)
  • Von Amts wegen, z. B. von der Krankenkasse (obligatorisches Verfahren)

In beiden Fällen stellt für das Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung Fragebogen und Formulare, die benötigt werden, zur Verfügung.

Durchführung des Anfrageverfahrens

Wird die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung auf Antrag durchgeführt, muss der Antragsteller für das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung einen Fragebogen und verschiedene Formulare ausgefüllt zuschicken. Je nach der Personengruppe, zu der der Antragsteller gehört, unterscheiden sich für das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung der Fragebogen und die weiteren Formulare.

Grundsätzlich müssen aber der eigentliche Antrag (Formular V027) sowie ein Beurteilungsbogen für das betreffende Arbeitsverhältnis (Formular C0031) ausgefüllt werden. Für bestimmte Personengruppen müssen zusätzlich noch weitere Formulare ausgefüllt werden.

Nach der Abgabe der Unterlagen wertet im Statusfeststellungsverfahren die Deutsche Rentenversicherung den Fragebogen und alle weiteren Formulare und Unterlagen aus und ermittelt anhand der Angaben den korrekten Sozialversicherungsstatus der betroffenen Person. Abschließend erhält der Antragsteller einen Bescheid über dieses Ergebnis.

 

Obligatorisches Verfahren

Das obligatorische Verfahren unterscheidet sich vom Anfrageverfahren nur geringfügig in der Durchführung. Dieses Verfahren wird vor allem immer dann eingeleitet, wenn ein Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer oder einem mitarbeitenden Familienmitglied anmeldet.

In diesem Fall schickt für das Statusfeststellungsverfahren die Deutsche Rentenversicherung den Fragebogen sowie alle weiteren Unterlagen den betroffenen Personen direkt zu. Genau wie im Anfrageverfahren auch wertet anschließend im obligatorischen Statusfeststellungsverfahren die Deutsche Rentenversicherung den Fragebogen aus und legt anhand der Angaben darin den Sozialversicherungsstatus fest.

Beratung in Anspruch nehmen

Um beim Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung im Fragebogen Formfehler oder falsche Angaben zu vermeiden, sollte vor der Abgabe der Unterlagen eine Beratung in Anspruch genommen werden. Außerdem empfiehlt es sich, den sozialversicherungsrechtlichen Status in Zweifelsfällen so frühzeitig wie möglich klären zu lassen.