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Statusfeststellungsverfahren durch Steuerberater

Treten beim Thema Sozialversicherungspflicht Fragen oder Unklarheiten auf, suchen viele Betroffene Rat bei Steuerberatern. In der Regel werden sie dort auch kompetent und korrekt beraten. Für viele Betroffene liegt es daher nahe, sich auch in einem Statusfeststellungsverfahren durch Steuerberater vertreten zu lassen. Häufig wird die Vertretung von diesen sogar selber angeboten. Nicht selten kommt es dabei jedoch zu rechtlichen Problem.

Probleme bei Statusfeststellungsverfahren durch Steuerberater

Wird ein Statusfeststellungsverfahren durch Steuerberater für ihre Mandanten beantragt und durchgeführt, wird eine solche Antragstellung von der Deutschen Rentenversicherung Bund häufig abgelehnt. Sie geht davon aus, dass eine Vertretung im Statusfeststellungsverfahren durch Steuerberater nicht zulässig ist.

Anders sehen das die Vertreter selbst. Nach ihrer Rechtsauffassung ist ein Statusfeststellungsverfahren durch Steuerberater legitim. Sie begründen das mit dem sogenannten Rechtsdienstleistungsgesetz, das ihnen seit einigen Jahren auch verschiedene Rechtsberatungen erlaubt. Wegen dieser unterschiedlichen Auffassungen kam es in der Vergangenheit bereits häufig zu Rechtsstreitigkeiten, wenn Statusfeststellungsverfahren durch Steuerberater beantragt wurden. Die Gerichte urteilten dabei in der Regel gegen die Durchführung von Statusfeststellungsverfahren durch Steuerberater.

 

Alternativen zur Beantragung eines Statusfeststellungsverfahren durch Steuerberater

Die Frage, ob ein Statusfeststellungsverfahren durch Steuerberater stellvertretend für ihre Mandanten beantragt werden darf oder nicht, scheint eine Frage der Rechtsauslegung zu sein. Personen, deren Sozialversicherungsstatus in einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung geklärt werden soll, sollten sich im eigenen Interesse für eine eindeutig rechtssichere Antragstellung für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung entscheiden. Das können sein:

  • persönliche Antragstellung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Antragstellung durch den Arbeit-/Auftraggeber bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Antragstellung durch einen Anwalt, der mit der Vertretung im Verfahren betraut wurde

Anders als bei der Beantragung eines Statusfeststellungsverfahren durch Steuerberater ist eine Vertretung durch einen Anwalt unumstritten und in jedem Fall möglich. Ob eine solche Vertretung auch nötig ist, liegt häufig im Ermessen der betroffenen Personen.

Beratung in jedem Fall sinnvoll

Unabhängig davon, wer letztendlich eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt, ist es für die Betroffenen in jedem Fall sinnvoll, sich im Vorfeld gründlich beraten zu lassen. Eine solche Beratung kann auch durch unabhängige Anbieter erfolgen.