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Statusfeststellungsverfahren Eltern

Gerade in Familienunternehmen ist es sinnvoll, mit einem Statusfeststellungsverfahren Eltern, Kindern und anderen Familienmitgliedern, die im Unternehmen mitarbeiten, Klarheit und Sicherheit über den eigenen Sozialversicherungsstatus zu verschaffen. Gerade bei der Mitarbeit von Familienangehörigen im eigenen Familienunternehmen kommt es nämlich immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Sozialversicherungsstatus. Das liegt daran, dass Familienmitglieder, die in einem Familienunternehmen mitarbeiten, in vielen Fällen eine besondere Rolle einnehmen. Auch wenn sie rechtlich als Angestellte im Unternehmen mitarbeiten, haben sie häufig bestimmte Rechte, die andere Angestellte nicht haben. Der Übergang vom Angestelltenverhältnis zur Mitunternehmerschaft ist dabei fließend.

 

Sozialversicherungspflicht durch Statusfeststellungsverfahren für Eltern klären lassen

Ist der Sozialversicherungsstatus eines mitarbeitenden Familienangehörigen nicht eindeutig geklärt, kann dies für alle Beteiligten spürbare Konsequenzen haben. Je nach Konstellation im Familienunternehmen, sollten daher mit einem Statusfeststellungsverfahren Eltern den Sozialversicherungsstatus ihrer Kinder oder umgekehrt ermitteln lassen.

Ursache für Zweifel am Sozialversicherungsstatus von mitarbeitenden Familienmitgliedern ist häufig ihr unklares Aufgabengebiet. In vielen Familienunternehmen ist es nämlich üblich, dass Aufgaben nach Bedarf in unterschiedlichen Bereichen übernommen werden. Damit entfällt aber ein wichtiges Kriterium für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Kriterien für ein Angestelltenverhältnis sind nämlich unter anderem:

  • Klare Aufgabenbeschreibung
  • Eigener Arbeitsplatz
  • Regelmäßige Bezahlung in üblicher Höhe
  • Weisungsgebundenheit wie bei jedem anderen Angestellten auch

Bestehen Zweifel, ob diese Kriterien in vollem Umfang erfüllt werden, sollten mit einem Statusfeststellungsverfahren Eltern die Sozialversicherungspflicht mitarbeitender Kinder und Familienmitglieder überprüfen lassen.

 

Durchführung von Statusfeststellungsverfahren für Eltern

Seit 2008 werden Statusfeststellungsverfahren für Eltern und alle anderen mitarbeitenden Familienmitglieder automatisch durchgeführt, sobald der Arbeitgeber ein entsprechendes Arbeitsverhältnis zur Sozialversicherung anmeldet. In diesem Fall erhalten die Betroffenen automatisch Formulare von der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeschickt.

Bei älteren Arbeitsverhältnissen sollte ein Statusfeststellungsverfahren für Eltern beantragt werden. Zuständig ist dafür die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie prüft im Statusfeststellungsverfahren für Eltern, ob gemäß § 7 SGB IV ein Angestelltenverhältnis oder eine Selbstständige Tätigkeit vorliegt. Das Ergebnis des Statusfeststellungsverfahrens für Eltern ist für alle Sozialversicherungsträger bindend.