Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Familien-GmbH

In Familienunternehmen ist es durchaus üblich, dass Familienmitglieder im Unternehmen mitarbeiten. Formal häufig in Form eines Angestelltenverhältnisses. Die Praxis kann jedoch davon abweichen, weshalb auch oft Probleme bei der Sozialversicherungspflicht auftreten können. Der Schluss, dass Sozialversicherungspflicht aufgrund des Arbeitsvertrages gegeben ist, gilt nämlich keineswegs immer. Welcher Sozialversicherungsstatus tatsächlich vorliegt, kann mit einem Statusfeststellungsverfahren Familien-GmbH geklärt werden.

Zu den Unklarheiten über den Sozialversicherungsstatus von mitarbeitenden Familienmitgliedern kommt es, weil diese häufig über besondere Rechte und Pflichten verfügen, die über ein herkömmliches Angestelltenverhältnis hinausgehen. Außerdem arbeiten viele Familienangehörige häufig auch je nach Bedarf in verschiedenen Bereichen des Unternehmens. Nicht zuletzt liegt auch in der Regel keine herkömmliche Weisungsbindung für die Familienmitglieder vor, wie sie für andere angestellte Mitarbeiter vorliegt.

Inwiefern aufgrund dieser Eigenschaften tatsächlich noch ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis vorliegt oder ob Sozialversicherungsfreiheit besteht, kann nur in einem Statusfeststellungsverfahren für Familien-GmbH verbindlich geklärt werden. In einem Statusfeststellungsverfahren für Familien-GmbH werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt und geprüft.

 

Wann liegt Sozialversicherungspflicht vor?

In einem Statusfeststellungsverfahren für Familien-GmbH wird geprüft, welche Form der Mitarbeit vorliegt. Ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis besteht in der Regel, wenn:

  • Weisungsbindung besteht
  • Der Familienangehörige anstelle einer anderen Arbeitskraft eingestellt ist
  • Ein regelmäßiges, angemessenes Gehalt gezahlt wird, das als Unternehmensausgabe verbucht und für das Lohnsteuern abgeführt werden

Je weniger diese Kriterien erfüllt werden, desto wahrscheinlicher wird in dem Statusfeststellungsverfahren für Familien-GmbH Sozialversicherungsfreiheit bestätigt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn zusätzlich auch noch unternehmerisches oder finanzielles Risiko von dem betreffenden Familienangehörigen mitgetragen werden.
Einen Sonderstatus stellt die sogenannte familienhafte Mitarbeit dar. Sie wird häufig in einem Statusfeststellungsverfahren in Familien-GmbH bestätigt, wenn die betreffende Person unregelmäßig im Unternehmen mitarbeitet und dafür ein unübliches Gehalt erhält.

Wer ist für Statusfeststellungsverfahren in Familien-GmbH zuständig?

Für Statusfeststellungsverfahren in Familien-GmbH ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Das Verfahren kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer beantragt werden. Die Formulare sind bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erhältlich. Bei neuen Arbeitsverhältnissen, wird seit 2008 automatisch ein Statusfeststellungsverfahren in Familien-GmbHs eingeleitet, sobald das Beschäftigungsverhältnis angemeldet wird.