Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Familienangehörige

Bestehen Zweifel am Sozialversicherungsstatus, können in einem Statusfeststellungsverfahren Familienangehörige ermitteln lassen, welcher Sozialversicherungsstatus für ihr Beschäftigungsverhältnis der korrekte ist. Unklarheiten über den Sozialversicherungsstatus treten bei mitarbeitenden Angehörigen oder auch Ehe- und Lebenspartnern häufiger auf als bei den übrigen Angestellten. Das liegt daran, dass sie in einem Familienunternehmen in der Regel eine besondere Position einnehmen. Einerseits arbeiten sie häufig wie reguläre Angestellte im Unternehmen mit. Im Gegensatz zu den übrigen Angestellte arbeiten sie aber mitunter nur bei Bedarf, erhalten eine unübliche oder auch gar keine Bezahlung fürihre Tätigkeit und sind auch nicht im gleichen Maße weisungsgebunden. Darüber hinaus sind sie häufig auch als Darlehensgeber oder Anteilseigner am Unternehmen beteiligt und tragen in der Regel auch unternehmerisches Risiko.

Automatisches Statusfeststellungsverfahren für Familienangehörige seit 2008

Die daraus entstehenden Unklarheiten am Sozialversicherungsstatus lassen sich mit einem Statusfeststellungsverfahren für Familienangehörige beseitigen. Bei der Statusüberprüfung prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, ob in dem betreffenden Arbeitsverhältnis Sozialversicherungspflicht oder -freiheit vorliegt. Seit dem 01. Januar 2008 wird das Statusfeststellungsverfahren für Familienangehörige automatisch durchgeführt, sobald das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber zur Sozialversicherung angemeldet wird. In diesem Fall erhält der Arbeitgeber einen Fragebogen mit dem alle relevanten Kriterien zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung des Arbeitsverhältnisses in einem Statusfeststellungsverfahren für Angehörige ermittelt werden.

Wann müssen Statusfeststellungsverfahren Familienangehörige beantragen?

Bei Arbeitsverhältnissen, die vor der Einführung des automatischen Statusfeststellungsverfahren für Familienangehörige aufgenommen wurden, können das Statusfeststellungsverfahren Familienangehörige direkt bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Dazu muss der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer einen „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ stellen. Dazu stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund das Formular V027 zur Verfügung.

Nachdem das Statusfeststellungsverfahren für Familienangehörige beantragt worden ist, benötigt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund etwa einen Monat zur Bearbeitung des Antrages. Das Statusfeststellungsverfahren für Familienangehörige schließt mit einem Bescheid über den ermittelten Sozialversicherungsstatus ab.