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Statusfeststellungsverfahren Fragebogen

Die Grundlage bei der Ermittlung des Sozialversicherungsstatus bildet in einem Statusfeststellungsverfahren ein Fragebogen, den der Arbeitnehmer aber auch der Arbeitgeber ausfüllen muss. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer benötigen für Statusfeststellungsverfahren Fragebogen, in dem sie Angaben zum Arbeitsverhältnis aber auch weiteren Beschäftigungsverhältnissen und dem Unternehmen machen müssen.

 

Grundlage für Statusfeststellungsverfahren ist Fragebogen

Die eigentliche Ermittlung des Sozialversicherungsstatus nimmt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund vor. Sie prüft im Statusfeststellungsverfahren den Fragebogen und legt anhand der gemachten Angaben fest, ob Sozialversicherungspflicht für das fragliche Beschäftigungsverhältnis besteht oder nicht.

Je nach Antragsteller müssen für das Statusfeststellungsverfahren der Fragebogen und weitere zusätzliche Anlagen ausgefüllt werden. Das ist zum Beispiel bei Gesellschafter-Geschäftsführern oder mitarbeitenden Familienangehörigen der Fall. Die Angaben für das Statusfeststellungsverfahren im Fragebogen müssen mit verschiedenen Nachweisen belegt werden. Das können Arbeitsverträge, Heiratsurkunden oder ähnliche Dokumente und Verträge sein.

 

Bei obligatorischem Statusfeststellungsverfahren Fragebogen zugeschickt

Für Arbeitsverhältnisse mit bestimmten Personenkreisen wird eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung automatisch eingeleitet. Das ist bei Gesellschafter-Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen der Fall. Sie müssen die Überprüfung nicht selber beantragen. Sie erhalten für das Statusfeststellungsverfahren den Fragebogen stattdessen direkt von der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeschickt, sobald der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zur Sozialversicherung angemeldet hat.

Das gilt allerdings nur für neuere Beschäftigungsverhältnisse. Für mitarbeitende Familienmitglieder seit 2008 und für Gesellschafter-Geschäftsführer seit 2005. Bei älteren Arbeitsverhältnissen findet keine automatische Überprüfung statt. Bei Zweifeln am Sozialversicherungsstatus müssen die Betroffenen für das Statusfeststellungsverfahren Fragebogen und andere Formulare selbst besorgen und eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung beantragen. Außer bei den genannten Personengruppen treten solche Zweifel und Unklarheiten beim eigenen Sozialversicherungsstatus vor allem auf bei:

  • Geschäftsführern
  • Mitarbeitenden Gesellschaftern
  • Gesellschaftern
  • Vorständen von Aktiengesellschaften
  • Einigen Selbstständigen

Diese Personengruppen müssen grundsätzlich das fakultative Verfahren, also das Verfahren auf Antrag wählen, um den Sozialversicherungsstatus ermitteln zu lassen.