Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Kriterien

Die Sozialversicherungspflicht ist grundsätzlich vor allem davon abhängig, ob eine bestimmte Person in einem abhängigen Angestelltenverhältnis steht oder selbstständig tätig ist. Einige Personen unterliegen jedoch Sonderregelungen oder lassen sich aus verschiedenen Gründen weder dem einen noch dem anderen Sozialversicherungsstatus eindeutig zuordnen. In solchen Fällen besteht nach § 7a SGB IV die Möglichkeit, in einem Statusfeststellungsverfahren Kriterien für das Vorliegen eines bestimmten Sozialversicherungsstatus prüfen zu lassen.

Wann sind für Statusfeststellungsverfahren Kriterien erfüllt?

Eine Überprüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status kann jede Person durchführen lassen. Dabei gelten für die Durchführung von Statusfeststellungsverfahren Kriterien, die zu beachten sind. Eine Überprüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status kann gemäß § 7a SGB IV jeder durchführen lassen, sofern der Status nicht bereits überprüft und noch keine Überprüfung von Amts wegen eingeleitet worden ist.

Eine Sozialversicherungsrechtliche Überprüfung des Sozialversicherungsstatus findet von Amts wegen statt, wenn:

  • Ein Arbeitsverhältnis mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer oder mitarbeitenden Familienangehörigen bzw. Ehe-/Lebenspartner geschlossen wird
  • sie im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung angeordnet wurde

Sind für ein Statusfeststellungsverfahren diese Kriterien nicht erfüllt, wird es von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund nur auf Antrag ausgeführt. Dazu muss der betreffende Arbeitgeber oder sein Arbeitgeber einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Dazu stellt die Deutsche Rentenversicherung einen „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ in Form des Formulars V027 zur Verfügung. Darin müssen Arbeitnehmer und -geber verschiedene Angaben zum betreffenden Arbeitsverhältnis machen.

Wann sind in Statusfeststellungsverfahren Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit erfüllt?

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gleicht dann im Rahmen des Statusfeststellungsverfahren die Kriterien für einen Sozialversicherungsstatus mit den gemachten Angaben ab und legt anschließend den zutreffenden Sozialversicherungsstatus fest. Dabei sprechen beim Statusfeststellungsverfahren diese Kriterien in der Regel für Sozialversicherungsfreiheit:

  • Es besteht keine Weiseungsbindung
  • Arbeitsort, -zeit, -art und -umfang aber auch der eigene Urlaub können selbst bestimmt werden
  • Die Bezahlung erfolgt abhängig vom Unternehmensgewinn
  • Aufgrund von Gesellschafter-Anteilen kann Einfluss auf die Entwicklung des Unternehmens genommen werden

Abhängig von der Art des überprüften Arbeitsverhältnisses können darüber hinaus in einem Statusfeststellungsverfahren weitere Kriterien gelten.